Grenzkontrolle/Zwei Haftbefehle: 35-Jähriger zahlt Geldstrafe - 52-Jähriger "vergisst" bereits geleistete Zahlung
Im Rahmen der Grenzkontrollen vollstreckte die Bundespolizei am Dienstag zwei Haftbefehle am Grenzübergang Steinebrück (BAB 60).
Steinebrück (ots) - Morgens gegen einen 35-jährigen Slowaken. Gegen den aus Belgien eingereisten Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Gera wegen Straßenverkehrsgefährdung vor. Nach Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.450 Euro wurde ihm die Weiterfahrt gestattet.
Mittags erfolgte die Kontrolle eines 52-jährigen Spaniers. Ein
Abgleich seiner Personaldaten ergab einen Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen eines Verkehrsdeliktes. Die Zahlung des haftbefreienden Betrages war nicht möglich. Während der Verbringung in eine nahe gelegene Justizvollzugsanstalt gab der 52-Jährige plötzlich an, die Geldstrafe und Kosten schon bezahlt zu haben. Nach Einsicht des entsprechenden Nachweises auf seinem Mobiltelefon wurde er am Grenzübergang Steinebrück wieder auf freiem Fuß belassen.
Mittags erfolgte die Kontrolle eines 52-jährigen Spaniers. Ein
Abgleich seiner Personaldaten ergab einen Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen eines Verkehrsdeliktes. Die Zahlung des haftbefreienden Betrages war nicht möglich. Während der Verbringung in eine nahe gelegene Justizvollzugsanstalt gab der 52-Jährige plötzlich an, die Geldstrafe und Kosten schon bezahlt zu haben. Nach Einsicht des entsprechenden Nachweises auf seinem Mobiltelefon wurde er am Grenzübergang Steinebrück wieder auf freiem Fuß belassen.
Quelle: Rheinland-Pfalz