Auflagen nicht erfüllt - Bundespolizei stellt Verstoß gegen Führungsaufsicht fest
Am Donnerstagmorgen (17.9.2026) stellte die Bundespolizei bei der Kontrolle einer alkoholisierten 47-jährigen Deutschen am Hauptbahnhof eine bestehende Führungsaufsicht des Landgerichts Koblenz fest.
Koblenz (ots) - Diese basiert auf Verurteilungen aus 2017 und 2018 wegen Gewalt- und Betäubungsmitteldelikten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und einem Monat. Laut Beschluss ist es ihr verboten, Alkohol oder Drogen zu konsumieren. Ein Atemalkoholtest gegen 6:45 Uhr ergab einen Wert von 2,02 Promille.
Der bereits erheblich strafrechtlich in Erscheinung getretene Frau wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen - Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht - an ihre Wohnanschrift entlassen.
Der bereits erheblich strafrechtlich in Erscheinung getretene Frau wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen - Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht - an ihre Wohnanschrift entlassen.
Quelle: Rheinland-Pfalz