W Zu zweit auf E-Scooter - Mädchen verletzt
Gestern Abend (11.06.2026, 19:30 Uhr) erlitt eine Jugendliche mehrere Verletzungen, nachdem sie von einem E-Scooter fiel.
Wuppertal (ots) - Eine 15-Jährige war auf der Nordbahntrasse mit der ebenfalls
15-jährigen Beifahrerin auf einem gemieteten E-Scooter unterwegs. Aus
noch ungeklärten Gründen stürzte die Beifahrerin in Höhe des
Spielplatzes Giesenberg während der Fahrt von dem Fahrzeug und erlitt
dabei Verletzungen an Gesicht und Händen. Zudem verlor sie mehrere
Zähne. Der Rettungsdienst brachte sie zur Behandlung in ein
Krankenhaus.
Im Rahmen der Berichterstattung zu E-Scootern sensibilisiert die
Polizei regelmäßig mit Hinweisen zu diesem Thema:
- E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden. Als
Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 14
Jahre alt sein.
- Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance
halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.
- Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so
Ihr Leben retten.
- Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über
eine Betriebserlaubnis verfügen.
- Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird.
Städte und Anbieter informieren über Abstellmöglichkeiten.
- Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos.
- Der Gehweg ist tabu. Mit E-Scootern müssen Sie den Radweg benutzen.
Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren.
- Wie beim Autofahren heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom
Handy oder Smartphone.
15-jährigen Beifahrerin auf einem gemieteten E-Scooter unterwegs. Aus
noch ungeklärten Gründen stürzte die Beifahrerin in Höhe des
Spielplatzes Giesenberg während der Fahrt von dem Fahrzeug und erlitt
dabei Verletzungen an Gesicht und Händen. Zudem verlor sie mehrere
Zähne. Der Rettungsdienst brachte sie zur Behandlung in ein
Krankenhaus.
Im Rahmen der Berichterstattung zu E-Scootern sensibilisiert die
Polizei regelmäßig mit Hinweisen zu diesem Thema:
- E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden. Als
Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 14
Jahre alt sein.
- Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance
halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.
- Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so
Ihr Leben retten.
- Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über
eine Betriebserlaubnis verfügen.
- Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird.
Städte und Anbieter informieren über Abstellmöglichkeiten.
- Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos.
- Der Gehweg ist tabu. Mit E-Scootern müssen Sie den Radweg benutzen.
Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren.
- Wie beim Autofahren heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom
Handy oder Smartphone.
Quelle: Nordrhein-Westfalen