W- Verkehrsunfall zwischen E-Scooter und Tretroller in Barmen
Am 14.09.2026 kam es gegen 19:30 Uhr zu einem Verkehrsunfall zwischen einer 14-jährigen E-Scooter-Fahrerin und einem sechsjährigen Kind.
Wuppertal (ots) - Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr die 14-Jährige mit einem
Leih-E-Scooter den Gehweg auf der Straße Am Brögel. Dort kam es zur
Kollision mit dem sechsjährigen Kind, das auf einem Tretroller
spielte.
Der sechsjährige Unfallbeteiligte erlitt leichte Verletzungen Er
wurde durch den Rettungsdienst zur weiteren medizinischen Behandlung
in ein örtliches Krankenhaus gebracht.
Die Erziehungsberechtigten des Kindes wurden über den Unfall und die
Verletzungen in Kenntnis gesetzt.
Die Polizei hat die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen.
- E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden. Als
Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 14
Jahre alt sein.
- Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance
halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.
- Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so
Ihr Leben retten.
- Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über
eine Betriebserlaubnis verfügen.
- Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird.
Städte und Anbieter informieren über Abstellmöglichkeiten.
- Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos.
- Der Gehweg ist tabu. Mit E-Scootern müssen Sie den Radweg benutzen.
Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren.
- Wie beim Autofahren heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom
Handy oder Smartphone.
Leih-E-Scooter den Gehweg auf der Straße Am Brögel. Dort kam es zur
Kollision mit dem sechsjährigen Kind, das auf einem Tretroller
spielte.
Der sechsjährige Unfallbeteiligte erlitt leichte Verletzungen Er
wurde durch den Rettungsdienst zur weiteren medizinischen Behandlung
in ein örtliches Krankenhaus gebracht.
Die Erziehungsberechtigten des Kindes wurden über den Unfall und die
Verletzungen in Kenntnis gesetzt.
Die Polizei hat die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen.
- E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden. Als
Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 14
Jahre alt sein.
- Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance
halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.
- Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so
Ihr Leben retten.
- Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über
eine Betriebserlaubnis verfügen.
- Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird.
Städte und Anbieter informieren über Abstellmöglichkeiten.
- Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos.
- Der Gehweg ist tabu. Mit E-Scootern müssen Sie den Radweg benutzen.
Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren.
- Wie beim Autofahren heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom
Handy oder Smartphone.
Quelle: Nordrhein-Westfalen