W- 14-Jähriger bei Verkehrsunfall leicht verletzt
Am Donnerstag, 17.09.2026, kam es gegen 17:00 Uhr auf der Schwelmer Straße in Wuppertal-Langerfeld zu einem Verkehrsunfall zwischen E-Scooter und einem Pkw.
Wuppertal (ots) - Nach bisherigen Erkenntnissen überquerte ein 14-jähriger Wuppertaler
mit einem privaten E-Scooter die Schwelmer Straße. Dabei fuhr er
mutmaßlich bei Rotlicht über die Fußgänger Ampel.
Hierbei übersah der Jugendliche einen anfahrenden Pkw, der die
Schwelmer Straße in Richtung Schwelm befuhr. Es kam zum Zusammenstoß
der beiden Fahrzeuge.
Der 14-Jährige erlitt dabei leichte Verletzungen. Eine Behandlung
durch den Rettungsdienst war nicht erforderlich. An beiden Fahrzeugen
entstand leichter Sachschaden.
Die Polizei hat die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen.
-E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden.
-Als Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 14
Jahre alt sein.
-Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance
halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.
-Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so
Ihr Leben retten.
-Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über
eine Betriebserlaubnis verfügen.
-Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird.
-Städte und Anbieter informieren über Abstellmöglichkeiten.
-Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos.
-Der Gehweg ist tabu. Mit E-Scootern müssen Sie den Radweg benutzen.
Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren.
- Wie beim Autofahren heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom
Handy oder Smartphone.
mit einem privaten E-Scooter die Schwelmer Straße. Dabei fuhr er
mutmaßlich bei Rotlicht über die Fußgänger Ampel.
Hierbei übersah der Jugendliche einen anfahrenden Pkw, der die
Schwelmer Straße in Richtung Schwelm befuhr. Es kam zum Zusammenstoß
der beiden Fahrzeuge.
Der 14-Jährige erlitt dabei leichte Verletzungen. Eine Behandlung
durch den Rettungsdienst war nicht erforderlich. An beiden Fahrzeugen
entstand leichter Sachschaden.
Die Polizei hat die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen.
-E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden.
-Als Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 14
Jahre alt sein.
-Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance
halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.
-Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so
Ihr Leben retten.
-Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über
eine Betriebserlaubnis verfügen.
-Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird.
-Städte und Anbieter informieren über Abstellmöglichkeiten.
-Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos.
-Der Gehweg ist tabu. Mit E-Scootern müssen Sie den Radweg benutzen.
Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren.
- Wie beim Autofahren heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom
Handy oder Smartphone.
Quelle: Nordrhein-Westfalen