SG- Verkehrsunfall mit zwei Verletzen in Solingen
Am Freitagabend (11.09.2026, gegen 19:30 Uhr) kam es auf der Locher Straße zu einem Verkehrsunfall mit einem E-Scooter, bei dem zwei 15-Jährige verletzt wurden.
Wuppertal (ots) - Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr ein 15-Jähriger mit einem
Miet-E-Scooter mit einem gleichaltrigen Sozius die Locher Straße in
südlicher Fahrtrichtung. Mutmaßlich aufgrund des starken Gefälles
nahm der E-Scooter zunehmend an Geschwindigkeit auf. Der Fahrer
verlor in der Folge die Kontrolle über das Fahrzeug, sodass beide
Jugendlichen zu Boden stürzten.
Der 15-jährige Fahrer zog sich bei dem Unfall Kopfverletzungen zu.
Sein ebenfalls 15-jähriger Mitfahrer erlitt Schürfwunden am rechten
Unterarm sowie an der rechten Körperseite.
Beide Jugendlichen wurden durch den Rettungsdienst vor Ort
medizinisch versorgt und anschließend zur weiteren Behandlung in ein
Krankenhaus gebracht.
Die Erziehungsberechtigten der Jugendlichen wurden über den Unfall
informiert
- E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden. Als
Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 14
Jahre alt sein.
- Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance
halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.
- Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so
Ihr Leben retten.
- Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über
eine Betriebserlaubnis verfügen.
- Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird.
Städte und Anbieter informieren über Abstellmöglichkeiten.
- Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos.
- Der Gehweg ist tabu. Mit E-Scootern müssen Sie den Radweg benutzen.
Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren.
- Wie beim Autofahren heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom
Handy oder Smartphone.
Miet-E-Scooter mit einem gleichaltrigen Sozius die Locher Straße in
südlicher Fahrtrichtung. Mutmaßlich aufgrund des starken Gefälles
nahm der E-Scooter zunehmend an Geschwindigkeit auf. Der Fahrer
verlor in der Folge die Kontrolle über das Fahrzeug, sodass beide
Jugendlichen zu Boden stürzten.
Der 15-jährige Fahrer zog sich bei dem Unfall Kopfverletzungen zu.
Sein ebenfalls 15-jähriger Mitfahrer erlitt Schürfwunden am rechten
Unterarm sowie an der rechten Körperseite.
Beide Jugendlichen wurden durch den Rettungsdienst vor Ort
medizinisch versorgt und anschließend zur weiteren Behandlung in ein
Krankenhaus gebracht.
Die Erziehungsberechtigten der Jugendlichen wurden über den Unfall
informiert
- E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden. Als
Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 14
Jahre alt sein.
- Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance
halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.
- Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so
Ihr Leben retten.
- Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über
eine Betriebserlaubnis verfügen.
- Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird.
Städte und Anbieter informieren über Abstellmöglichkeiten.
- Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos.
- Der Gehweg ist tabu. Mit E-Scootern müssen Sie den Radweg benutzen.
Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren.
- Wie beim Autofahren heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom
Handy oder Smartphone.
Quelle: Nordrhein-Westfalen