260904-3: Einbruch in Haus - Zeugensuche
Werkzeug entwendet Die Polizei Rhein-Erft-Kreis fahndet derzeit nach einem oder mehreren Unbekannten, die zwischen Mittwochabend (2. September) und Donnerstagmorgen (3.
Kerpen (ots) - September) in ein Einfamilienhaus in Kerpen-Horrem eingebrochen sein sollen.
Die Polizei bittet Zeuginnen und Zeugen, die im Tatzeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben, sich zu melden. Hinweise nehmen die Ermittlerinnen und Ermittler des Kriminalkommissariats 13 unter der Rufnummer 02271 81-0 oder per E-Mail an [email protected] entgegen.
Zwischen Mittwoch , 21:30 Uhr, und Donnerstag , 6 Uhr, sollen Täter in der Sistenichstraße in ein Haus eingedrungen sein. Nach ersten Erkenntnissen verschafften sich die Täter über die Kellertür Zutritt zum Gebäude. Dort sollen sämtliche Räume durchwühlt worden sein. Der Geschädigte bemerkte den Einbruch und den Diebstahl seines Werkzeugs und rief die Polizei.
Die Polizeikräfte sicherten Spuren und fertigten eine Strafanzeige.
Die Polizei rät: Notieren Sie sich bei Kauf neuer Gegenstände, falls vorhanden, die Individualnummer, sodass Sie sie im Falle eines Diebstahls griffbereit haben. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Dann können die Polizistinnen und Polizisten den entwendeten Gegenstand zur Fahndung ausschreiben. (rei)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02271 81-3305
Fax: 02271 81-3309
Mail: [email protected]
Original-Content von: Polizei Rhein-Erft-Kreis, übermittelt durch news aktuell
Die Polizei bittet Zeuginnen und Zeugen, die im Tatzeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben, sich zu melden. Hinweise nehmen die Ermittlerinnen und Ermittler des Kriminalkommissariats 13 unter der Rufnummer 02271 81-0 oder per E-Mail an [email protected] entgegen.
Zwischen Mittwoch , 21:30 Uhr, und Donnerstag , 6 Uhr, sollen Täter in der Sistenichstraße in ein Haus eingedrungen sein. Nach ersten Erkenntnissen verschafften sich die Täter über die Kellertür Zutritt zum Gebäude. Dort sollen sämtliche Räume durchwühlt worden sein. Der Geschädigte bemerkte den Einbruch und den Diebstahl seines Werkzeugs und rief die Polizei.
Die Polizeikräfte sicherten Spuren und fertigten eine Strafanzeige.
Die Polizei rät: Notieren Sie sich bei Kauf neuer Gegenstände, falls vorhanden, die Individualnummer, sodass Sie sie im Falle eines Diebstahls griffbereit haben. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Dann können die Polizistinnen und Polizisten den entwendeten Gegenstand zur Fahndung ausschreiben. (rei)
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Quelle: Nordrhein-Westfalen