Zusammenstoß mit Radfahrerin
Auf dem Radweg in Trockenbrück an der B55 fuhr eine 64-Jährige am 7. September gegen 15.45 Uhr mit ihrem Fahrrad.
Lennestadt (ots) - Aus bislang unbekannter Ursache streifte die Radfahrerin eine ihr entgegenkommende 13-Jährige Fußgängerin und kam zu Fall. Sie zog sich schwere Verletzungen zu und wurde durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Die Polizei schätzt den Sachschaden in diesem Fall derzeit im unteren dreistelligen Eurobereich ein.
Die Polizei weist daraufhin, dass Helme für das Fahren mit E-Scootern, Pedelecs und Fahrrädern zwar nicht vorgeschrieben sind, aber Falle eines Sturzes oder Unfalls schlimmen Verletzungen vorbeugen kann.
Die Polizei weist daraufhin, dass Helme für das Fahren mit E-Scootern, Pedelecs und Fahrrädern zwar nicht vorgeschrieben sind, aber Falle eines Sturzes oder Unfalls schlimmen Verletzungen vorbeugen kann.
Quelle: Nordrhein-Westfalen