Kollision im Grevenbroicher Stadtpark
Am Mittwoch (12.08.) befuhr eine 68-jährige Grevenbroicherin gegen 12:35 Uhr mit ihrem E-Bike die "Stadtparkinsel".
Grevenbroich (ots) - Nach ersten Erkenntnissen sei ihr ein unbekannter Mann auf einem kleinen Fahrrad entgegengekommen, welches sehr kleinen Reifen und einen eckigen Rahmen habe.
Der Unbekannte sei mit der Grevenbroicherin kollidiert und entfernte sich anschließend vom Unfallort.
Die Dame wurde bei dem Zusammenstoß leicht verletzt.
Der gesuchte Fahrradfahrer sei circa 20 bis 25 Jahre alt, etwa 165 Zentimeter groß, habe kurze braune Haare, eine schlanke Statur und sei schwarz gekleidet gewesen.
Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen sowie den unbekannten Fahrradfahrer.
Hinweise werden unter 02131 3000 oder per Mail an [email protected] entgegengenommen.
Zudem weist die Polizei darauf hin, dass Beteiligte an einem Unfall - auch nur mit Sachschaden - verpflichtet sind, sich vor Ort zu erkennen zu geben und für eine Abwicklung des Schadens zu sorgen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann eine Geldstrafe oder den Verlust der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. (-14012)
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Pressestelle
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131 300-14000
Mail: [email protected]
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell
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Die Dame wurde bei dem Zusammenstoß leicht verletzt.
Der gesuchte Fahrradfahrer sei circa 20 bis 25 Jahre alt, etwa 165 Zentimeter groß, habe kurze braune Haare, eine schlanke Statur und sei schwarz gekleidet gewesen.
Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen sowie den unbekannten Fahrradfahrer.
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Zudem weist die Polizei darauf hin, dass Beteiligte an einem Unfall - auch nur mit Sachschaden - verpflichtet sind, sich vor Ort zu erkennen zu geben und für eine Abwicklung des Schadens zu sorgen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann eine Geldstrafe oder den Verlust der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. (-14012)
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Quelle: Nordrhein-Westfalen