Fahrzeuge beschädigt - E-Scooter-Fahrer ohne Versicherung
Unbekannte Täter beschädigten in der Nacht zu Donnerstag mehrere geparkte Autos.
Werdohl (ots) - Die Fahrzeuge standen auf einem Parkplatz nahe einer Bäckerei an der Freiheitsstraße. Zudem entwendeten der oder die Täter das Ersatzrad eines Transporters. An den beschädigten Wagen waren Lackkratzer zu sehen. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung und Diebstahls. (dill)
Ein 14-jähriger E-Scooter-Fahrer erwies sich am Donnerstag als unbelehrbar. Gegen 18.15 Uhr stoppten ihn Polizeibeamte zum ersten Mal auf der Inselstraße, weil an seinem E-Scooter kein Versicherungskennzeichen hing. Die Beamten schrieben eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, informierten die Mutter und untersagten die Weiterfahrt. Keine zwei Stunden später erblickten ihn die Polizeibeamten auf dem Friedrich-Keßler-Platz erneut auf dem E-Scooter, diesmal zusätzlich telefonierend mit einem Handy in der einen Hand. Er begründete die neue Fahrt, dass er keinen Bock gehabt habe, zu schieben.
Die Polizeibeamten stellten das Gefährt sicher, telefonierten erneut mit der Erziehungsberechtigten und schrieben eine weitere Strafanzeige. Für die Nutzung der E-Scooter gelten Regeln.
Wer gegen diese Regeln verstößt, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer. Auch E-Scooter-Fahrer können erhebliche Schäden und Verletzungen verursachen. Deshalb ist eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Verstöße stellen eine Straftat dar. Die Nutzung eines Handys ist verboten. (cris)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
Telefon: +49 (02371) 9199-1299
E-Mail: [email protected]
http://maerkischer-kreis.polizei.nrw
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Ein 14-jähriger E-Scooter-Fahrer erwies sich am Donnerstag als unbelehrbar. Gegen 18.15 Uhr stoppten ihn Polizeibeamte zum ersten Mal auf der Inselstraße, weil an seinem E-Scooter kein Versicherungskennzeichen hing. Die Beamten schrieben eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, informierten die Mutter und untersagten die Weiterfahrt. Keine zwei Stunden später erblickten ihn die Polizeibeamten auf dem Friedrich-Keßler-Platz erneut auf dem E-Scooter, diesmal zusätzlich telefonierend mit einem Handy in der einen Hand. Er begründete die neue Fahrt, dass er keinen Bock gehabt habe, zu schieben.
Die Polizeibeamten stellten das Gefährt sicher, telefonierten erneut mit der Erziehungsberechtigten und schrieben eine weitere Strafanzeige. Für die Nutzung der E-Scooter gelten Regeln.
Wer gegen diese Regeln verstößt, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer. Auch E-Scooter-Fahrer können erhebliche Schäden und Verletzungen verursachen. Deshalb ist eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Verstöße stellen eine Straftat dar. Die Nutzung eines Handys ist verboten. (cris)
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Quelle: Nordrhein-Westfalen