Sicherer Auto(ver)kauf - wichtige Hinweise der Kriminalpolizei
In der Bearbeitung von Betrugsfällen spielen Fahrzeuge immer wieder eine Rolle.
Hagen (ots) - Häufig ist die Aufklärung schwierig, weil Unterlagen fehlen und sich der Weg eines Fahrzeugs nicht mehr nachvollziehen lässt.
Die wichtigsten Hinweise für den Verkauf von Autos:
Kaufvertrag vollständig ausfüllen: Nutzen Sie einen Vordruck, etwa von einem Automobilclub oder aus dem Internet. Halten Sie bekannte Mängel, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und den Kilometerstand fest. Achten Sie auf eine gut leserliche Schrift.
Identität prüfen: Lassen Sie sich den Ausweis des Käufers zeigen. Fotografieren oder kopieren lassen sollten Sie Ihren eigenen Ausweis jedoch nicht, da solche Bilder häufig für Betrugsdelikte missbraucht werden.
Fahrzeug erst nach vollständiger Bezahlung übergeben: Versprechen, den Restbetrag später zu zahlen, werden nicht immer eingehalten. Auch das Zurückbehalten der Zulassungsbescheinigung Teil II bietet keinen zuverlässigen Schutz.
Keine zugelassenen Fahrzeuge an Fremde verkaufen: Meldet der Käufer das Fahrzeug nicht um, drohen Ihnen weiterhin Schreiben wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparkens. Melden Sie das Fahrzeug deshalb möglichst unmittelbar beim Verkauf ab. Das geht auch online mit einem Smartphone und einem gültigen Zahlungsmittel.
Wenn der Verkauf schnell gehen muss:
Bei Fahrzeugen aus einem Nachlass kann ein etablierter Händler vor Ort eine unkomplizierte Lösung sein. Seien Sie vorsichtig bei unbekannten Onlinehändlern. Auch vermeintlich günstige Angebote von Personen, die Fahrzeuge vor einer Autoverwertung ankaufen möchten, können später erheblichen Ärger verursachen. Die Kriminalpolizei rät daher davon ab, solche Angebote vorschnell anzunehmen.
Auch beim Autokauf ist Vorsicht geboten:
Ein detaillierter Kaufvertrag ist ebenso wichtig, wenn Sie selbst ein Fahrzeug erwerben. Werden Mängel arglistig verschwiegen, kann er bei der Aufklärung helfen.
Prüfen Sie außerdem, ob der vorgelegte TÜV-Bericht echt ist. Auf der Internetseite der jeweiligen Prüfstelle lässt sich anhand der Fahrzeugdaten oder der Berichtsnummer feststellen, ob der Bericht vorliegt. So können Sie Fälschungen häufig schon vor Ort erkennen.
Besondere Vorsicht gilt bei neuwertigen Fahrzeugen von Privatpersonen. Immer wieder werden Autos mit gestohlenen oder gefälschten Papieren beziehungsweise unter falscher Identität geleasten Fahrzeugen angeboten. Solche Fahrzeuge werden häufig auffällig günstig verkauft. Es gilt: Wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist besondere Vorsicht geboten.
Melden Sie jeden Betrug bei der Polizei! (rst)
Die wichtigsten Hinweise für den Verkauf von Autos:
Kaufvertrag vollständig ausfüllen: Nutzen Sie einen Vordruck, etwa von einem Automobilclub oder aus dem Internet. Halten Sie bekannte Mängel, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und den Kilometerstand fest. Achten Sie auf eine gut leserliche Schrift.
Identität prüfen: Lassen Sie sich den Ausweis des Käufers zeigen. Fotografieren oder kopieren lassen sollten Sie Ihren eigenen Ausweis jedoch nicht, da solche Bilder häufig für Betrugsdelikte missbraucht werden.
Fahrzeug erst nach vollständiger Bezahlung übergeben: Versprechen, den Restbetrag später zu zahlen, werden nicht immer eingehalten. Auch das Zurückbehalten der Zulassungsbescheinigung Teil II bietet keinen zuverlässigen Schutz.
Keine zugelassenen Fahrzeuge an Fremde verkaufen: Meldet der Käufer das Fahrzeug nicht um, drohen Ihnen weiterhin Schreiben wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparkens. Melden Sie das Fahrzeug deshalb möglichst unmittelbar beim Verkauf ab. Das geht auch online mit einem Smartphone und einem gültigen Zahlungsmittel.
Wenn der Verkauf schnell gehen muss:
Bei Fahrzeugen aus einem Nachlass kann ein etablierter Händler vor Ort eine unkomplizierte Lösung sein. Seien Sie vorsichtig bei unbekannten Onlinehändlern. Auch vermeintlich günstige Angebote von Personen, die Fahrzeuge vor einer Autoverwertung ankaufen möchten, können später erheblichen Ärger verursachen. Die Kriminalpolizei rät daher davon ab, solche Angebote vorschnell anzunehmen.
Auch beim Autokauf ist Vorsicht geboten:
Ein detaillierter Kaufvertrag ist ebenso wichtig, wenn Sie selbst ein Fahrzeug erwerben. Werden Mängel arglistig verschwiegen, kann er bei der Aufklärung helfen.
Prüfen Sie außerdem, ob der vorgelegte TÜV-Bericht echt ist. Auf der Internetseite der jeweiligen Prüfstelle lässt sich anhand der Fahrzeugdaten oder der Berichtsnummer feststellen, ob der Bericht vorliegt. So können Sie Fälschungen häufig schon vor Ort erkennen.
Besondere Vorsicht gilt bei neuwertigen Fahrzeugen von Privatpersonen. Immer wieder werden Autos mit gestohlenen oder gefälschten Papieren beziehungsweise unter falscher Identität geleasten Fahrzeugen angeboten. Solche Fahrzeuge werden häufig auffällig günstig verkauft. Es gilt: Wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist besondere Vorsicht geboten.
Melden Sie jeden Betrug bei der Polizei! (rst)
Quelle: Nordrhein-Westfalen