Lüdinghausen, Disselhook, Valve / Polizei stoppt alkoholisierte Fahrerin
Polizisten kontrollierten am Sonntag, 11. Oktober 2026, gegen 0.50 Uhr eine 37-jährige Autofahrerin aus Lüdinghausen am Kreisverkehr Disselhook / Valve in Lüdinghausen.
Coesfeld (ots) - Zuvor hatten die Beamten der Frau ausdrücklich die Weiterfahrt mit einem Kraftfahrzeug untersagt.
Ausgangspunkt des Einsatzes war ein Hilferuf eines Lüdinghauser Gastwirts kurz vor Mitternacht. Dieser hatte die Polizei wegen Zahlungsschwierigkeiten und Streitigkeiten zwischen zwei weiblichen Gästen verständigt. Eine der beiden Frauen war die 37-Jährige. Da sie bereits zu diesem Zeitpunkt augenscheinlich fahruntüchtig war, untersagten ihr die Polizisten ausdrücklich, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Bei der späteren Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die Frau dennoch mit ihrem Auto unterwegs war. Ein durchgeführter Alkoholvortest ergab einen Wert von über einem Promille. Die Polizisten brachten die Frau zur Polizeiwache nach Lüdinghausen, wo ihr eine Blutprobe entnommen wurde. Zudem untersagten sie ihr erneut die Weiterfahrt und leiteten ein entsprechendes Strafverfahren ein.
Eine Strafanzeige wegen der im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Einsatz festgestellten Straftaten war bereits zuvor gefertigt worden.
Ausgangspunkt des Einsatzes war ein Hilferuf eines Lüdinghauser Gastwirts kurz vor Mitternacht. Dieser hatte die Polizei wegen Zahlungsschwierigkeiten und Streitigkeiten zwischen zwei weiblichen Gästen verständigt. Eine der beiden Frauen war die 37-Jährige. Da sie bereits zu diesem Zeitpunkt augenscheinlich fahruntüchtig war, untersagten ihr die Polizisten ausdrücklich, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Bei der späteren Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die Frau dennoch mit ihrem Auto unterwegs war. Ein durchgeführter Alkoholvortest ergab einen Wert von über einem Promille. Die Polizisten brachten die Frau zur Polizeiwache nach Lüdinghausen, wo ihr eine Blutprobe entnommen wurde. Zudem untersagten sie ihr erneut die Weiterfahrt und leiteten ein entsprechendes Strafverfahren ein.
Eine Strafanzeige wegen der im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Einsatz festgestellten Straftaten war bereits zuvor gefertigt worden.
Quelle: Nordrhein-Westfalen