Dülmen/ Verkehrssicherheitsberater sensibilisieren E-Scooter-Fahrer
© Die Verkehrssicherheitsberater zeigten in Dülmen Präsenz und sensibilisierten für den richtigen Umgang mit E-Scootern.
Die Verkehrssicherheitsberater zeigten in Dülmen Präsenz und sensibilisierten für den richtigen Umgang mit E-Scootern.
Die Verkehrssicherheitsberater der Polizei Coesfeld waren am Dienstag (21.07.26) als Fahrradstreife in der Dülmener Innenstadt unterwegs.
Coesfeld (ots) - Ziel war es, mit Bürgern ins Gespräch zu kommen und diese insbesondere für mehr Sicherheit im Rad- und E-Scooter-Verkehr zu sensibilisieren. Im Mittelpunkt standen zahlreiche Informations- und Beratungsgespräche rund um die sichere Nutzung von Fahrrädern und E-Scootern.
Die Verkehrssicherheitsberater informierten dabei unter anderem über die geltenden Vorschriften für E-Scooter. So wiesen sie darauf hin, dass nur Einzelpersonen E-Scooter nutzen dürfen. Das Nebeneinanderfahren auf Radwegen ist ebenfalls nicht zulässig. Die Grundvoraussetzung, um damit fahren zu dürfen ist, dass Nutzer mindestens 14 Jahre als sein müssen. Auch bedarf es eines Versicherungskennzeichens. Ist der Versicherungsschutz nicht vorhanden, handelt es sich um eine Straftat.
Im Rahmen der Streife haben die Verkehrssicherheitsberater mehrere E-Scooter hinsichtlich möglicher technischer Veränderungen überprüft. Dabei ergaben sich keine Hinweise auf unzulässige Manipulationen oder Leistungssteigerungen.
Darüber hinaus warben die Einsatzkräfte für das Tragen eines Fahrradhelms und gaben zahlreiche Tipps für ein sicheres Verhalten im Straßenverkehr. Der Schwerpunkt der Aktion lag auf der Präventionsarbeit. So erhielten viele Verkehrsteilnehmer auch positive Rückmeldungen für vorbildliches Verhalten.
Beispielsweise lobten die Polizisten Rad- und E-Scooter-Fahrer, die ihr Gefährt schoben, wenn sie Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung nutzten und dadurch regelkonform handelten. Weitere Fahrradstreifen sind in weiteren Kommunen geplant.
Die Verkehrssicherheitsberater informierten dabei unter anderem über die geltenden Vorschriften für E-Scooter. So wiesen sie darauf hin, dass nur Einzelpersonen E-Scooter nutzen dürfen. Das Nebeneinanderfahren auf Radwegen ist ebenfalls nicht zulässig. Die Grundvoraussetzung, um damit fahren zu dürfen ist, dass Nutzer mindestens 14 Jahre als sein müssen. Auch bedarf es eines Versicherungskennzeichens. Ist der Versicherungsschutz nicht vorhanden, handelt es sich um eine Straftat.
Im Rahmen der Streife haben die Verkehrssicherheitsberater mehrere E-Scooter hinsichtlich möglicher technischer Veränderungen überprüft. Dabei ergaben sich keine Hinweise auf unzulässige Manipulationen oder Leistungssteigerungen.
Darüber hinaus warben die Einsatzkräfte für das Tragen eines Fahrradhelms und gaben zahlreiche Tipps für ein sicheres Verhalten im Straßenverkehr. Der Schwerpunkt der Aktion lag auf der Präventionsarbeit. So erhielten viele Verkehrsteilnehmer auch positive Rückmeldungen für vorbildliches Verhalten.
Beispielsweise lobten die Polizisten Rad- und E-Scooter-Fahrer, die ihr Gefährt schoben, wenn sie Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung nutzten und dadurch regelkonform handelten. Weitere Fahrradstreifen sind in weiteren Kommunen geplant.
Quelle: Nordrhein-Westfalen