Kreis Borken - Neun Verkehrsteilnehmer unter Alkohol- und Drogeneinfluss - Polizei zieht Wochenbilanz
Neunmal hätte die Fahrt nicht stattfinden dürfen: In der vergangenen Woche stellte die Polizei im Kreis Borken insgesamt neun Verkehrsteilnehmer fest, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilnahmen.
Kreis Borken (ots) - Vier Fahrzeugführer standen unter Alkoholeinfluss, fünf weitere waren durch Betäubungsmittel beeinflusst.
Im Einzelnen: Im Nordkreis registrierte die Polizei vier Verkehrsteilnehmer, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ihre Fahrzeuge führten (1 x Stadtlohn, 3 x Gronau). Drei Fahrer steuerten ihre Pkw unter dem Einfluss von Alkohol (2 x Ahaus, 1 x Stadtlohn). Im Südkreis kontrollierten die Einsatzkräfte in Bocholt einen Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss. Zudem stand ein Fahrzeugführer in Isselburg unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
Die Polizei appelliert: Wer Alkohol oder Drogen konsumiert hat, sollte das Fahrzeug stehen lassen. Bereits geringe Mengen können die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen und schwere Unfälle verursachen. (jh)
Kontakt für Medienvertreter:
Kreispolizeibehörde Borken
Sandra Biedermann (sb), Leonie Dreier (ld), Julia Hoffboll (jh),
Markus Hüls (mh), Peter
Lefering (pl), Thorsten Ohm (to), Ann-Christin Osterholt (ao),
Johanna von Raesfeld (jr)
Telefon: 02861-900-2222
https://borken.polizei.nrw
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Borken, übermittelt durch news aktuell
Im Einzelnen: Im Nordkreis registrierte die Polizei vier Verkehrsteilnehmer, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ihre Fahrzeuge führten (1 x Stadtlohn, 3 x Gronau). Drei Fahrer steuerten ihre Pkw unter dem Einfluss von Alkohol (2 x Ahaus, 1 x Stadtlohn). Im Südkreis kontrollierten die Einsatzkräfte in Bocholt einen Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss. Zudem stand ein Fahrzeugführer in Isselburg unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
Die Polizei appelliert: Wer Alkohol oder Drogen konsumiert hat, sollte das Fahrzeug stehen lassen. Bereits geringe Mengen können die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen und schwere Unfälle verursachen. (jh)
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Quelle: Nordrhein-Westfalen