Polizei stoppt flüchtenden E-Scooter-Fahrer
HC/ Bielefeld- Innenstadt- Am Samstag, 12.09.2026, scheiterte ein junger Fahrer bei dem Versuch, sich einer Polizei-Kontrolle zu entziehen.
Bielefeld (ots) - Sein E-Scooter war nicht versichert.
Gegen 13:25 Uhr fuhr ein Motorrad-Polizisten auf der Teutoburger Straße in Richtung Heeper Straße. Er erkannte auf einem, auf dem Radweg fahrenden E-Scooter, neben dem Fahrer eine zweite weibliche Person auf dem Scooter. An dem E-Scooter befand sich lediglich ein Kennzeichenfragment, welches den Rückschluss zuließ, dass das Kleinstfahrzeug nicht versichert ist.
Als der Beamte dem Fahrer deutliche Anhaltezeichen gab, ignorierte der E-Scooter-Fahrer diese und bog unvermittelt in die Webereistraße ab. Hier fuhr er durch einen für ein Straßenfest abgesperrten Bereich, in dem sich bereits eine Menschenmenge aufhielt. Erwachsene mussten zwei Kinder zurückziehen, nur so konnte der Zusammenstoß und mögliche Verletzungen der Kinder verhindert werden.
Nachdem der E-Scooter-Fahrer die Mitfahrerin im Bereich der Mühlenstraße hatte absteigen lassen, drehte er und flüchtete in Richtung des Straßenfestes. Passanten versuchten, ihn im Bereich des Straßenfestes zu stoppen, was misslang. Auf der Flucht über die innerstädtischen Straßen missachtete der E-Scooter-Fahrer mehrere rote Ampeln, fuhr zum Teil in den Gegenverkehr und entgegen der Fahrtrichtung auf den Gehwegen und über den Hochbahnsteig an der Haltestelle "Landgericht". Hier mussten Personen beiseitetreten, um einen Zusammenstoß zu verhindern.
Dem Motorradpolizisten gelang es, den Flüchtenden an der Lessingstraße zu stoppen. Der 18-jährige Bielefelder mit deutscher Staatsangehörigkeit äußerte sich gegenüber dem Beamten nicht. Ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Zeugen und gefährdete Personen werden gebeten, sich bei dem Verkehrskommissariat 2 unter 0521- 545-0 zu melden.
Rückfragen von Journalisten bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026
Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222
E-Mail: [email protected]
https://bielefeld.polizei.nrw/
Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0
Original-Content von: Polizei Bielefeld, übermittelt durch news aktuell
Gegen 13:25 Uhr fuhr ein Motorrad-Polizisten auf der Teutoburger Straße in Richtung Heeper Straße. Er erkannte auf einem, auf dem Radweg fahrenden E-Scooter, neben dem Fahrer eine zweite weibliche Person auf dem Scooter. An dem E-Scooter befand sich lediglich ein Kennzeichenfragment, welches den Rückschluss zuließ, dass das Kleinstfahrzeug nicht versichert ist.
Als der Beamte dem Fahrer deutliche Anhaltezeichen gab, ignorierte der E-Scooter-Fahrer diese und bog unvermittelt in die Webereistraße ab. Hier fuhr er durch einen für ein Straßenfest abgesperrten Bereich, in dem sich bereits eine Menschenmenge aufhielt. Erwachsene mussten zwei Kinder zurückziehen, nur so konnte der Zusammenstoß und mögliche Verletzungen der Kinder verhindert werden.
Nachdem der E-Scooter-Fahrer die Mitfahrerin im Bereich der Mühlenstraße hatte absteigen lassen, drehte er und flüchtete in Richtung des Straßenfestes. Passanten versuchten, ihn im Bereich des Straßenfestes zu stoppen, was misslang. Auf der Flucht über die innerstädtischen Straßen missachtete der E-Scooter-Fahrer mehrere rote Ampeln, fuhr zum Teil in den Gegenverkehr und entgegen der Fahrtrichtung auf den Gehwegen und über den Hochbahnsteig an der Haltestelle "Landgericht". Hier mussten Personen beiseitetreten, um einen Zusammenstoß zu verhindern.
Dem Motorradpolizisten gelang es, den Flüchtenden an der Lessingstraße zu stoppen. Der 18-jährige Bielefelder mit deutscher Staatsangehörigkeit äußerte sich gegenüber dem Beamten nicht. Ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
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Quelle: Nordrhein-Westfalen