Bewährungsstrafe nach Zollkontrolle / Bürgergeldempfänger zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt
© Auf einem Veranstaltungsgelände traf der Zoll bei einer Prüfung einen Mann an, der unrechtmäßig Sozialleistungen bezog - dieser wurde wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt. (Symbolbild)
Auf einem Veranstaltungsgelände traf der Zoll bei einer Prüfung einen Mann an, der unrechtmäßig Sozialleistungen bezog - dieser wurde wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt. (Symbolbild)
Zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung hat das Amtsgericht Warendorf einen 43-jährigen Deutschen wegen Betrugs verurteilt.
Münster (ots) - Der Mann hatte ein halbes Jahr lang eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt und gleichzeitig Leistungen durch das Jobcenter erhalten.
Aufgefallen war dieser Leistungsbetrug bei einer Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster. Der Zoll hatte den Mann bei seiner Tätigkeit als Subunternehmer einer Sicherheitsfirma auf einem Veranstaltungsgelände angetroffen. Diese Tätigkeit hatte er aber sowohl dem Jobcenter, von dem er Leistungen bezog, als auch dem Gewerbeamt verschwiegen. Insgesamt war so ein Schaden in Höhe von mehr als 3.500 Euro entstanden.
Das Gericht sah deshalb den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs als erwiesen an und verurteilte den Mann entsprechend.
Aufgefallen war dieser Leistungsbetrug bei einer Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster. Der Zoll hatte den Mann bei seiner Tätigkeit als Subunternehmer einer Sicherheitsfirma auf einem Veranstaltungsgelände angetroffen. Diese Tätigkeit hatte er aber sowohl dem Jobcenter, von dem er Leistungen bezog, als auch dem Gewerbeamt verschwiegen. Insgesamt war so ein Schaden in Höhe von mehr als 3.500 Euro entstanden.
Das Gericht sah deshalb den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs als erwiesen an und verurteilte den Mann entsprechend.
Quelle: Nordrhein-Westfalen