Treppentanz - Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen
Anlässlich der sechsten und letzten Treppentanzveranstaltung 2026 am Samstag (12. September) erinnert die Bundespolizei erneut an das Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Bielefeld.
Bielelfeld (ots) - Wie bei den vorherigen Treppentänzen, ist im Zeitraum vom 12. September 2026, 00:00 Uhr, bis zum 13. September 2026, 23:59 Uhr, das
Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Bielefeld verboten.
Das Mitführverbot umfasst Gegenstände wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Nachbildungen von Schusswaffen fallen ebenso unter die Verfügung wie Schlagstöcke oder Reizstoffsprühgeräte.
Das Verbot zum Mitführen von gefährlichen Gegenständen dient zur Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr sowie als Gefahrenfilter für die innerstädtische Veranstaltung.
Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung mit verstärkten Kontrollen überwachen. Verstöße gegen das Mitführverbot können ein Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren nach sich ziehen.
Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung eingesehen werden. Sie ist auf der Internetseite www.bundespolizei.de
eingestellt und unter folgendem Link aufrufbar:
https://t1p.de/k04c0
Zudem werden im Hauptbahnhof Bielefeld Plakate aushängen, die auf die bestehende Verbotszone hinweisen.
Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Bielefeld verboten.
Das Mitführverbot umfasst Gegenstände wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Nachbildungen von Schusswaffen fallen ebenso unter die Verfügung wie Schlagstöcke oder Reizstoffsprühgeräte.
Das Verbot zum Mitführen von gefährlichen Gegenständen dient zur Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr sowie als Gefahrenfilter für die innerstädtische Veranstaltung.
Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung mit verstärkten Kontrollen überwachen. Verstöße gegen das Mitführverbot können ein Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren nach sich ziehen.
Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung eingesehen werden. Sie ist auf der Internetseite www.bundespolizei.de
eingestellt und unter folgendem Link aufrufbar:
https://t1p.de/k04c0
Zudem werden im Hauptbahnhof Bielefeld Plakate aushängen, die auf die bestehende Verbotszone hinweisen.
Quelle: Nordrhein-Westfalen