Sicherheit am CSD-Wochenende - Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung
Anlässlich des Beginns der Feierlichkeiten zum Christopher Street Day in Köln hat die für Nordrhein-Westfalen zuständige Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von gefährlichen Gegenständen verbietet.
Köln (ots) - Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Köln betrifft dies den Kölner Hauptbahnhof und den Bahnhof Köln Messe/Deutz.
In der Zeit vom 2. bis 5. Juli 2025 ist es ganztägig verboten, gefährliche Gegenstände mitzuführen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu geeignet sind, durch Schuss, Hieb oder Stoß bzw. das Sprühen von Gasen erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Das Mitführverbot dient der Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr und fungiert zugleich als Gefahrenfilter für die CSD-Feierlichkeiten im Innenstadtbereich. Die Bundespolizei wird im Bereich der genannten Bahnhöfe die Einhaltung der Allgemeinverfügung verstärkt überwachen.
Nähere Informationen hierzu können auf der Seite der Bundespolizei oder direkt unter nachfolgendem Link eingesehen werden: https://t1p.de/dr0ag.
In der Zeit vom 2. bis 5. Juli 2025 ist es ganztägig verboten, gefährliche Gegenstände mitzuführen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu geeignet sind, durch Schuss, Hieb oder Stoß bzw. das Sprühen von Gasen erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Das Mitführverbot dient der Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr und fungiert zugleich als Gefahrenfilter für die CSD-Feierlichkeiten im Innenstadtbereich. Die Bundespolizei wird im Bereich der genannten Bahnhöfe die Einhaltung der Allgemeinverfügung verstärkt überwachen.
Nähere Informationen hierzu können auf der Seite der Bundespolizei oder direkt unter nachfolgendem Link eingesehen werden: https://t1p.de/dr0ag.
Quelle: Nordrhein-Westfalen