Kontrolle bringt Haftbefehl hervor- Bundespolizei nimmt gesuchten Straftäter fest
Am vergangenen Wochenende haben Einsatzkräfte der Bundespolizei im Hauptbahnhof Hamm eine Person festgenommen.
Hamm (ots) - Am späten Sonntagabend (14. Juni) wurde im Rahmen einer Identitätsüberprüfung ein offener Haftbefehl gegen einen 35-jährigen Deutschen festgestellt. Der Mann wurde im April 2023 vom Amtsgericht Warstein wegen Führens eines nicht versicherten Kraftfahrzeugs zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Die Geldstrafe wurde von ihr jedoch nicht beglichen und der dann folgenden Strafantrittsladung war er nicht freiwillig nachgekommen. Ende Mai 2026 veranlasste die Staatsanwaltschaft Arnsberg deswegen die Ausschreibung zur Festnahme.
Die Bundespolizisten nahm den Mann fest und verbrachte ihn zunächst
zur weiteren Bearbeitung in die Diensträume am Hauptbahnhof Hamm.
Bei der in den Diensträumen durchgeführten Durchsuchung wurden zu
dem eine geringe Menge Betäubungsmittel aufgefunden.
Weiterhin wurde ein Messer mit feststehender und beidseitig geschliffener Klinge bei der Person festgestellt. Entsprechend wurde ein Strafverfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln eingeleitet und eine Anzeige der Ordnungswidrigkeit wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetzt gefertigt.
Die Gegenstände wurden beschlagnahmt. Den haftbefreienden Geldbetrag in Höhe von 660 Euro konnte der Gesuchte nicht beibringen. Der Deutsche wurde noch in der Nacht in eine JVA eingeliefert.
Die Bundespolizisten nahm den Mann fest und verbrachte ihn zunächst
zur weiteren Bearbeitung in die Diensträume am Hauptbahnhof Hamm.
Bei der in den Diensträumen durchgeführten Durchsuchung wurden zu
dem eine geringe Menge Betäubungsmittel aufgefunden.
Weiterhin wurde ein Messer mit feststehender und beidseitig geschliffener Klinge bei der Person festgestellt. Entsprechend wurde ein Strafverfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln eingeleitet und eine Anzeige der Ordnungswidrigkeit wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetzt gefertigt.
Die Gegenstände wurden beschlagnahmt. Den haftbefreienden Geldbetrag in Höhe von 660 Euro konnte der Gesuchte nicht beibringen. Der Deutsche wurde noch in der Nacht in eine JVA eingeliefert.
Quelle: Nordrhein-Westfalen