Kinder legen Schottersteine auf Gleise - Bundespolizei warnt vor Lebensgefahren
Am 3. Oktober legten mehrere Kinder Schottersteine auf die Gleise im Bereich des Hauptbahnhofs Gelsenkirchen.
Gelsenkirchen (ots) - Ein ICE überfuhr die Steine, woraufhin der Triebfahrzeugführer eine Schnellbremsung einleiten musste.
Gegen 17:15 Uhr meldete die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn der Bundespolizei, dass sich Kinder im östlichen Einfahrtsbereich des Gelsenkirchener Hauptbahnhofs aufhielten. Für den betroffenen Streckenabschnitt wurde umgehend Fahren auf Sicht angeordnet. Einsatzkräfte sichteten die Kinder aus der Ferne im Gleisbereich, wo sie zunächst in unbekannte Richtung flüchteten und sich nicht mehr im Gleisbereich aufhielten.
Im Rahmen einer Nahbereichsfahndung trafen die Beamten auf drei Mädchen deutscher Staatsangehörigkeit im Alter von 11, 12 und 14 Jahren, alle wohnhaft in Gelsenkirchen. Zeitgleich überfuhr der ICE 916 beim Befahren des Streckenbereichs die auf die Weiche gelegten Schottersteine und leitete eine Schnellbremsung ein. An der Weiche entstand Sachschaden. Passagiere im Zug wurden nicht verletzt.
Die Strecke wurde daraufhin komplett gesperrt. Vier Züge (zwei ICE, zwei Regional-Express-Züge) kamen auf freier Strecke zum Stehen. Unter Aufsicht des Notfallmanagers konnten die beiden Regionalbahnen langsam in den Hauptbahnhof einfahren. Die ICEs setzten ihre Fahrt nach Abschluss der Überprüfungen fort. Durch den Vorfall kam es zu erheblichem Ausfall und Verspätungen im Bahnverkehr.
Die drei Mädchen gaben gegenüber den Beamten an, die Steine aus Neugier auf die Weiche gelegt zu haben. Ein weiterer männlicher Tatverdächtiger (kosovarisch, 13) stellten die Bundespolizisten im Nachgang fest.
Die Einsatzkräfte nahmen die drei Minderjährigen mit zur Dienststelle und übergaben sie nach Kontaktaufnahme ihren Erziehungsberechtigten. Die Beamten führten Gefährderansprachen durch und informierten die Erziehungsberechtigten über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, Sachbeschädigung, Störung öffentlicher Betriebe sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des unbefugten Aufenthalts im Gleisbereich ein. Die Ermittlungen zur genauen Schadenshöhe dauern an.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, wie leichtsinnig und lebensgefährlich ein Aufenthalt im Gleisbereich ist. Moderne Züge sind heutzutage meist erst zu hören, wenn es bereits zu spät sein könnte. Zudem können diese nicht ausweichen. Tödliche Gefahren gehen dabei nicht nur vom Zugverkehr an sich, sondern auch von Betriebsanlagen, wie zum Beispiel stromführenden Teilen, Masten und anderer Infrastruktur, aus.
Präventionshinweise gibt es u.a. im Internet unter: https://bundespolizei.de/sicher-im-alltag/sicher-auf-bahnanlagen#
Gegen 17:15 Uhr meldete die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn der Bundespolizei, dass sich Kinder im östlichen Einfahrtsbereich des Gelsenkirchener Hauptbahnhofs aufhielten. Für den betroffenen Streckenabschnitt wurde umgehend Fahren auf Sicht angeordnet. Einsatzkräfte sichteten die Kinder aus der Ferne im Gleisbereich, wo sie zunächst in unbekannte Richtung flüchteten und sich nicht mehr im Gleisbereich aufhielten.
Im Rahmen einer Nahbereichsfahndung trafen die Beamten auf drei Mädchen deutscher Staatsangehörigkeit im Alter von 11, 12 und 14 Jahren, alle wohnhaft in Gelsenkirchen. Zeitgleich überfuhr der ICE 916 beim Befahren des Streckenbereichs die auf die Weiche gelegten Schottersteine und leitete eine Schnellbremsung ein. An der Weiche entstand Sachschaden. Passagiere im Zug wurden nicht verletzt.
Die Strecke wurde daraufhin komplett gesperrt. Vier Züge (zwei ICE, zwei Regional-Express-Züge) kamen auf freier Strecke zum Stehen. Unter Aufsicht des Notfallmanagers konnten die beiden Regionalbahnen langsam in den Hauptbahnhof einfahren. Die ICEs setzten ihre Fahrt nach Abschluss der Überprüfungen fort. Durch den Vorfall kam es zu erheblichem Ausfall und Verspätungen im Bahnverkehr.
Die drei Mädchen gaben gegenüber den Beamten an, die Steine aus Neugier auf die Weiche gelegt zu haben. Ein weiterer männlicher Tatverdächtiger (kosovarisch, 13) stellten die Bundespolizisten im Nachgang fest.
Die Einsatzkräfte nahmen die drei Minderjährigen mit zur Dienststelle und übergaben sie nach Kontaktaufnahme ihren Erziehungsberechtigten. Die Beamten führten Gefährderansprachen durch und informierten die Erziehungsberechtigten über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, Sachbeschädigung, Störung öffentlicher Betriebe sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des unbefugten Aufenthalts im Gleisbereich ein. Die Ermittlungen zur genauen Schadenshöhe dauern an.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, wie leichtsinnig und lebensgefährlich ein Aufenthalt im Gleisbereich ist. Moderne Züge sind heutzutage meist erst zu hören, wenn es bereits zu spät sein könnte. Zudem können diese nicht ausweichen. Tödliche Gefahren gehen dabei nicht nur vom Zugverkehr an sich, sondern auch von Betriebsanlagen, wie zum Beispiel stromführenden Teilen, Masten und anderer Infrastruktur, aus.
Präventionshinweise gibt es u.a. im Internet unter: https://bundespolizei.de/sicher-im-alltag/sicher-auf-bahnanlagen#
Quelle: Nordrhein-Westfalen