Geld gezahlt und die Haft abgewendet Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle
Am vergangenen Wochenende vollstreckte die Bundespolizei am Sonntag, dem 23. August, zwei Haftbefehle.
Dortmund (ots) - Am frühen Morgen gegen 01:10 Uhr stellte eine Streife am Dortmunder Hauptbahnhof einen türkischen Staatsangehörigen fest. Die Uniformierten trafen den Mann völlig teilnahmslos am Bahnsteig zu den Gleisen 2-5 an. Nachdem der 39-Jährige wieder aufmerksam war und keine ärztliche Hilfe benötigte, forderten die Beamten ihn auf, sich auszuweisen. Dabei wurde eine Fahndung der Staatsanwaltschaft Dortmund bekannt. Das Amtsgericht Dortmund hatte den Wohnungslosen zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro wegen tätlichen Angriffs, Körperverletzung und Beleidigung verurteilt, ersatzweise 60 Tage Freiheitsstrafe.
Der Türke wurde vor Ort festgenommen und zur nahegelegenen Dienststelle gebracht. Nach dem Fingerabdruckscan stand die Identität des Mannes zweifelsfrei fest.
Der Verurteilte telefonierte mit seinem Neffen, der die geforderte Geldsumme gegen 02:25 Uhr zur Wache brachte. Somit durften beide die Dienststelle nach dem Ausstellen einer Quittung verlassen.
Am Nachmittag desselben Tages kontrollierten Bundespolizisten die Ausreisenden eines Fluges nach London. Dabei erschien ein rumänischer Staatsangehöriger zur Kontrolle. Er wies sich mit seinem Reisepass aus. Bei der Überprüfung wurde eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Hamburg bekannt. Das Amtsgericht Hamburg hatte den 34-Jährigen wegen Diebstahls zu einer Zahlung von 267,41 Euro inklusive der Kosten, ersatzweise zu sieben Tagen Freiheitsstrafe, verurteilt. Der Verurteilte wurde vor Ort festgenommen und zur Dienststelle gebracht.
Da er angab, die geforderte Geldsumme aufbringen zu können, begleiteten ihn die Beamten zu einem Geldautomaten. Leider war ein Geldabheben nicht möglich, sodass der Rumäne nach mehreren Telefonaten einen Freund in Löningen dazu brachte, die erforderliche Geldsumme zu zahlen. Dieser zahlte die Summe an der nahegelegenen Polizeidienststelle ein. Nachdem die Kollegen der Polizei Niedersachsen die Quittung übermittelt hatten, durfte der Mann die Dienststelle wieder verlassen.
Der Türke wurde vor Ort festgenommen und zur nahegelegenen Dienststelle gebracht. Nach dem Fingerabdruckscan stand die Identität des Mannes zweifelsfrei fest.
Der Verurteilte telefonierte mit seinem Neffen, der die geforderte Geldsumme gegen 02:25 Uhr zur Wache brachte. Somit durften beide die Dienststelle nach dem Ausstellen einer Quittung verlassen.
Am Nachmittag desselben Tages kontrollierten Bundespolizisten die Ausreisenden eines Fluges nach London. Dabei erschien ein rumänischer Staatsangehöriger zur Kontrolle. Er wies sich mit seinem Reisepass aus. Bei der Überprüfung wurde eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Hamburg bekannt. Das Amtsgericht Hamburg hatte den 34-Jährigen wegen Diebstahls zu einer Zahlung von 267,41 Euro inklusive der Kosten, ersatzweise zu sieben Tagen Freiheitsstrafe, verurteilt. Der Verurteilte wurde vor Ort festgenommen und zur Dienststelle gebracht.
Da er angab, die geforderte Geldsumme aufbringen zu können, begleiteten ihn die Beamten zu einem Geldautomaten. Leider war ein Geldabheben nicht möglich, sodass der Rumäne nach mehreren Telefonaten einen Freund in Löningen dazu brachte, die erforderliche Geldsumme zu zahlen. Dieser zahlte die Summe an der nahegelegenen Polizeidienststelle ein. Nachdem die Kollegen der Polizei Niedersachsen die Quittung übermittelt hatten, durfte der Mann die Dienststelle wieder verlassen.
Quelle: Nordrhein-Westfalen