Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl und untersagt die Weiterfahrt
Bereits am 21. August 2026 gegen 01:30 Uhr kontrollierte die Bundespolizei einen 25-jährigen Ukrainer auf der Bundesautobahn 3 am Rastplatz Hünxe.
Kleve - Wesel - Hünxe (ots) - Der Abgleich seiner Personalien in den polizeilichen Datenbanken ergab einen Fahndungstreffer der Staatsanwaltschaft Lüneburg. Hiernach ist der Mann durch die Polizeiinspektion Heidekreis zu einer Zahlung von 30 Euro wegen eines Verkehrsdeliktes aufgefordert worden. Dieser kam er nicht nach, sodass die Staatsanwaltschaft eine Erzwingungshaft von 1 Tag angeordnet hat. Durch Zahlung der geforderten Geldstrafe plus Kosten in Höhe von insgesamt 69 Euro konnte er die Haft abwenden. Im Rahmen der weiteren Überprüfung stellten die Beamten der Bundespolizei fest, dass an dem Kraftfahrzeug Kennzeichen eines anderen Fahrzeuges angebracht waren. Das Fahrzeug war weder zugelassen noch verfügte es über den erforderlichen Versicherungsschutz. Des Weiteren konnte der Fahrer auch keinen Führerschein vorlegen. In Summe wird sich der Mann jetzt wegen des Verdachts des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis, des Kennzeichenmissbrauches und des Führens eines Fahrzeuges ohne Haftpflichtversicherung verantworten. Dem Fahrer wurde nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen die Weiterreise, jedoch nicht das Fahren, gestattet.
Quelle: Nordrhein-Westfalen