Bundespolizei stellt gefälschte griechische Identitätskarte bei Einreisekontrolle fest
© Bild Bundespolizei
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Im Rahmen einer grenzpolizeilichen Kontrolle eines aus Italien kommenden Fluges überprüften Einsatzkräfte der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn einen 25-jährigen kuwaitischen Staatsangehörigen.
Flughafen Köln/Bonn (ots) - Der Mann wies sich mit einer griechischen Identitätskarte aus. Im Verlauf der Kontrolle stellten die Beamten Fälschungsmerkmale an dem Dokument fest. Der 25-Jährige wurde daraufhin zur weiteren Sachverhaltsklärung zur Dienststelle gebracht.
Dort räumte der Beschuldigte ein, die griechische Identitätskarte zuvor erworben zu haben. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet.
Während der polizeilichen Maßnahmen äußerte der Mann zudem ein Asylbegehren. Anschließend wurden die gesetzlich vorgesehenen ausländer- und asylrechtlichen Maßnahmen durchgeführt. Nach Abschluss der Bearbeitung erhielt der 25-Jährige eine Anlaufbescheinigung für die zuständige Landeserstaufnahmeeinrichtung.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass gefälschte oder verfälschte Reisedokumente regelmäßig im Rahmen grenzpolizeilicher Kontrollen festgestellt werden. Die sorgfältige Überprüfung von Ausweisdokumenten dient dem Schutz der Sicherheit sowie der Integrität des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs und stellt einen wesentlichen Bestandteil der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung dar.
Dort räumte der Beschuldigte ein, die griechische Identitätskarte zuvor erworben zu haben. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet.
Während der polizeilichen Maßnahmen äußerte der Mann zudem ein Asylbegehren. Anschließend wurden die gesetzlich vorgesehenen ausländer- und asylrechtlichen Maßnahmen durchgeführt. Nach Abschluss der Bearbeitung erhielt der 25-Jährige eine Anlaufbescheinigung für die zuständige Landeserstaufnahmeeinrichtung.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass gefälschte oder verfälschte Reisedokumente regelmäßig im Rahmen grenzpolizeilicher Kontrollen festgestellt werden. Die sorgfältige Überprüfung von Ausweisdokumenten dient dem Schutz der Sicherheit sowie der Integrität des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs und stellt einen wesentlichen Bestandteil der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung dar.
Quelle: Nordrhein-Westfalen