Bundespolizei nimmt sechsfach Gesuchten in Köln fest
Am vergangenen Freitag (18. September) ging den Beamten ein mehrfach verurteilter Straftäter ins Netz.
Köln (ots) - Gegen ihn lagen insgesamt sechs Fahndungsnotierungen vor.
Gegen 06:30 Uhr trafen die Einsatzkräfte in der Vorhalle des Kölner Hauptbahnhofs auf den 38-jährigen Deutschen und kontrollierten ihn.
Bei der Identitätsfeststellung versuchte der Mann zu flüchten, wurde jedoch durch die Einsatzkräfte daran gehindert. Als die Beamten ihn nach dem Grund seiner Flucht fragten, gab er schließlich an, zur Festnahme ausgeschrieben zu sein.
Es stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vier Haftbefehle gegen den gebürtigen Viersener erlassen hatte. Insgesamt 3.930 Euro (zuzüglich Kosten) hatte der Gesuchte wegen Diebstahls, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes zu zahlen.
Weiterhin hatten das Amtsgericht Düsseldorf und die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach den Wohnungslosen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und einer Urkundenfälschung zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Da der Verurteilte die geforderte Geldsumme nicht zahlen konnte, muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 169 Tagen verbüßen.
Gegen 06:30 Uhr trafen die Einsatzkräfte in der Vorhalle des Kölner Hauptbahnhofs auf den 38-jährigen Deutschen und kontrollierten ihn.
Bei der Identitätsfeststellung versuchte der Mann zu flüchten, wurde jedoch durch die Einsatzkräfte daran gehindert. Als die Beamten ihn nach dem Grund seiner Flucht fragten, gab er schließlich an, zur Festnahme ausgeschrieben zu sein.
Es stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vier Haftbefehle gegen den gebürtigen Viersener erlassen hatte. Insgesamt 3.930 Euro (zuzüglich Kosten) hatte der Gesuchte wegen Diebstahls, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes zu zahlen.
Weiterhin hatten das Amtsgericht Düsseldorf und die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach den Wohnungslosen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und einer Urkundenfälschung zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Da der Verurteilte die geforderte Geldsumme nicht zahlen konnte, muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 169 Tagen verbüßen.
Quelle: Nordrhein-Westfalen