Bundespolizei nimmt Frau nach Verstoß gegen Haftlockerung in Gewahrsam
Am 18. Juli nahmen Einsatzkräfte der Bundespolizei gegen 11:50 Uhr im Dortmunder Hauptbahnhof eine Frau in Gewahrsam.
Dortmund (ots) - Sie hatte gegen die Auflagen ihrer Haftlockerung verstoßen und wurde nach Rücksprache mit der Justizvollzugsanstalt zurückgeführt.
Die deutsche Staatsangehörige war den Beamten zuvor bei einer Auseinandersetzung in der Obdachlosenszene im Dortmunder Hauptbahnhof aufgefallen. Bei der Kontrolle wies sie sich mit einem Ausgangsschein einer Justizvollzugsanstalt aus.
Die Überprüfung ergab, dass die 37-Jährige den Auflagen einer Haftlockerung unterlag. Demnach bestand für sie ein Alkoholkonsumverbot. Zudem durfte sie sich ausschließlich im Stadtgebiet Oelde aufhalten.
Auf der Dienststelle führten die Bundespolizisten einen Atemalkoholtest durch. Dieser ergab einen Wert von rund 2,1 Promille. Nach Rücksprache mit der zuständigen Justizvollzugsanstalt wurde der weitere Ausgang der Frau widerrufen.
Die Bundespolizei nahm die 37-Jährige daraufhin in Gewahrsam und brachte sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt.
Die deutsche Staatsangehörige war den Beamten zuvor bei einer Auseinandersetzung in der Obdachlosenszene im Dortmunder Hauptbahnhof aufgefallen. Bei der Kontrolle wies sie sich mit einem Ausgangsschein einer Justizvollzugsanstalt aus.
Die Überprüfung ergab, dass die 37-Jährige den Auflagen einer Haftlockerung unterlag. Demnach bestand für sie ein Alkoholkonsumverbot. Zudem durfte sie sich ausschließlich im Stadtgebiet Oelde aufhalten.
Auf der Dienststelle führten die Bundespolizisten einen Atemalkoholtest durch. Dieser ergab einen Wert von rund 2,1 Promille. Nach Rücksprache mit der zuständigen Justizvollzugsanstalt wurde der weitere Ausgang der Frau widerrufen.
Die Bundespolizei nahm die 37-Jährige daraufhin in Gewahrsam und brachte sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt.
Quelle: Nordrhein-Westfalen