Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung zum Mitführverbot gefährlicher Gegenstände
Im Zusammenhang mit den Stadtfesten in Siegburg und Siegen sowie dem Musikfestival "Nibirii" in Düren am kommenden Wochenende hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung erlassen.
Siegburg - Siegen - Düren (ots) - Diese untersagt im Zeitraum vom 28. bis zum 30. August 2026 das Mitführen gefährlicher Gegenstände an den Bahnhöfen Siegburg/Bonn, Siegen und Düren.
In dem genannten Zeitraum ist es ganztägig verboten, gefährliche Gegenstände mitzuführen, die aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit dazu geeignet sind, durch Schuss, Hieb oder Stoß bzw. das Sprühen von Gasen erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Das Mitführverbot dient der Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr und fungiert gleichzeitig als Gefahrenfilter für die Veranstaltungen. Die Bundespolizei wird im Bereich der genannten Bahnhöfe die Einhaltung der Allgemeinverfügung verstärkt überwachen.
Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung, insbesondere zu den betroffenen Bereichen, Ausnahmen und den konkret vom Mitführverbot erfassten Gegenständen, sind auf der Internetseite der Bundespolizei abrufbar. (https://t1p.de/pj5l8)
In dem genannten Zeitraum ist es ganztägig verboten, gefährliche Gegenstände mitzuführen, die aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit dazu geeignet sind, durch Schuss, Hieb oder Stoß bzw. das Sprühen von Gasen erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Das Mitführverbot dient der Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr und fungiert gleichzeitig als Gefahrenfilter für die Veranstaltungen. Die Bundespolizei wird im Bereich der genannten Bahnhöfe die Einhaltung der Allgemeinverfügung verstärkt überwachen.
Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung, insbesondere zu den betroffenen Bereichen, Ausnahmen und den konkret vom Mitführverbot erfassten Gegenständen, sind auf der Internetseite der Bundespolizei abrufbar. (https://t1p.de/pj5l8)
Quelle: Nordrhein-Westfalen