Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn: Ehemaliger Personenschützer mit scharfer Patrone im Handgepäck
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Eine scharfe Patrone im Handgepäck hat für einen 51-jährigen Deutschen am Mittwochmorgen (26. August) am Flughafen Köln/Bonn strafrechtliche Konsequenzen nach sich gezogen.
Flughafen Köln/Bonn (ots) - Gegen 10:22 Uhr entdeckten Luftsicherheitsassistenten bei der Kontrolle des Handgepäcks im Terminal 1 eine Patrone des Kalibers 9 x 19 Millimeter. Die daraufhin hinzugezogenen Einsatzkräfte der Bundespolizei übernahmen den Sachverhalt.
Im Rahmen der weiteren Maßnahmen gab der 51-Jährige an, in der Vergangenheit als Personenschützer gearbeitet zu haben. Für den Besitz der scharfen Munition sei er nach eigenen Angaben berechtigt. Einen entsprechenden Nachweis konnte er den Bundespolizisten vor Ort jedoch nicht vorlegen.
Die Einsatzkräfte stellten die Patrone sicher und leiteten gegen den Mann ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Waffengesetz und das Luftsicherheitsgesetz ein.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der 51-Jährige seine geplante Reise nach Varna fortsetzen.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Waffen und Munition nicht in das Handgepäck gehören. Reisende sollten ihr Gepäck vor Reiseantritt sorgfältig kontrollieren insbesondere Taschen und Rucksäcke, die zuvor beruflich, bei der Jagd oder beim Schießsport genutzt wurden. Auch einzelne versehentlich mitgeführte Patronen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Im Rahmen der weiteren Maßnahmen gab der 51-Jährige an, in der Vergangenheit als Personenschützer gearbeitet zu haben. Für den Besitz der scharfen Munition sei er nach eigenen Angaben berechtigt. Einen entsprechenden Nachweis konnte er den Bundespolizisten vor Ort jedoch nicht vorlegen.
Die Einsatzkräfte stellten die Patrone sicher und leiteten gegen den Mann ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Waffengesetz und das Luftsicherheitsgesetz ein.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der 51-Jährige seine geplante Reise nach Varna fortsetzen.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Waffen und Munition nicht in das Handgepäck gehören. Reisende sollten ihr Gepäck vor Reiseantritt sorgfältig kontrollieren insbesondere Taschen und Rucksäcke, die zuvor beruflich, bei der Jagd oder beim Schießsport genutzt wurden. Auch einzelne versehentlich mitgeführte Patronen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Quelle: Nordrhein-Westfalen