14-Jährige greift Bundespolizisten am Dortmunder Hauptbahnhof an - Beamter durch Biss verletzt
Am 5. September griff eine Jugendliche im Hauptbahnhof Dortmund Einsatzkräfte der Bundespolizei an.
Dortmund (ots) - Sie beleidigte die Beamtinnen und Beamten unvermittelt, beißte und trat nach ihnen.
Gegen 17:45 Uhr beleidigte die 14-jährige deutsche Staatsangehörige die Polizisten im Hauptbahnhof grundlos. Da eine Identitätsfeststellung vor Ort aufgrund des aggressiven Verhaltens nicht möglich war, sollte sie zur Dienststelle mitgenommen werden.
Hierbei leistete die Jugendliche massiven Widerstand. Sie biss einem Beamten in den Unterarm, woraufhin die Einsatzkräfte sie zu Boden bringen und fesseln mussten. Während der Maßnahme trat sie zudem einem weiteren Polizisten gegen das Bein. Beide Beamten blieben dienstfähig.
Auf der Dienststelle stellten die Bundespolizisten die Personalien der Jugendlichen, die sich in einer entsprechenden Unterkunft aufhält, fest. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt entließen die Beamten die 14-Jährige und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung gegen sie ein.
Gegen 17:45 Uhr beleidigte die 14-jährige deutsche Staatsangehörige die Polizisten im Hauptbahnhof grundlos. Da eine Identitätsfeststellung vor Ort aufgrund des aggressiven Verhaltens nicht möglich war, sollte sie zur Dienststelle mitgenommen werden.
Hierbei leistete die Jugendliche massiven Widerstand. Sie biss einem Beamten in den Unterarm, woraufhin die Einsatzkräfte sie zu Boden bringen und fesseln mussten. Während der Maßnahme trat sie zudem einem weiteren Polizisten gegen das Bein. Beide Beamten blieben dienstfähig.
Auf der Dienststelle stellten die Bundespolizisten die Personalien der Jugendlichen, die sich in einer entsprechenden Unterkunft aufhält, fest. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt entließen die Beamten die 14-Jährige und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung gegen sie ein.
Quelle: Nordrhein-Westfalen