§ 1 StVO Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht - Bundespolizei zieht Verkehrsrowdy aus dem Verkehr
Die Bundespolizei in Aachen konnte gestern mehrere Haftbefehle bei einem "Verkehrsteilnehmer" vollstrecken.
Aachen (ots) - Der 33-jährige Bulgare reiste als Beifahrer über die BAB 44 aus Belgien kommend ein.
Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten sich bei dem im Raum Wiesbaden gemeldeten gleich 3 offene Haftbefehle heraus.
Die Staatsanwaltschaften Essen und Wiesbaden sowie das Amtsgericht Mettmann suchten die Person. Er wurde zu insgesamt 3300,- EUR Geldstrafe oder 160 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt sowie mit einem Untersuchungshaftbefehl gesucht.
Trunkenheit im Verkehr sowie Gefährdung des Straßenverkehrs an unterschiedlichen Begehungstagen wurden bereits verurteilt und führten zu der o.a. Ausschreibung. Bei dem Untersuchungshaftbefehl wird der Person das Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen.
Die Person wurde dem zuständigen Haftrichter vorgeführt und im Anschluss der JVA Aachen übergeben.
Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten sich bei dem im Raum Wiesbaden gemeldeten gleich 3 offene Haftbefehle heraus.
Die Staatsanwaltschaften Essen und Wiesbaden sowie das Amtsgericht Mettmann suchten die Person. Er wurde zu insgesamt 3300,- EUR Geldstrafe oder 160 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt sowie mit einem Untersuchungshaftbefehl gesucht.
Trunkenheit im Verkehr sowie Gefährdung des Straßenverkehrs an unterschiedlichen Begehungstagen wurden bereits verurteilt und führten zu der o.a. Ausschreibung. Bei dem Untersuchungshaftbefehl wird der Person das Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen.
Die Person wurde dem zuständigen Haftrichter vorgeführt und im Anschluss der JVA Aachen übergeben.
Quelle: Nordrhein-Westfalen