Pressemeldung PK Varel, 12.-14.06.26
Falsche Polizeibeamte am Telefon Am vergangenen Donnerstag und auch am Freitag kam es im Stadtgebiet Varel erneut zu diversen Anrufen falscher Polizeibeamter.
Wilhelmshaven (ots) - Die Anrufer gaben vor, dass es in der Nachbarschaft zu einem Einbruch gekommen sei und von der Polizei Täter festgenommen werden konnten. Es wurde mitgeteilt, dass die Täter eine Liste mit sich geführt hätten, auf der die Namen derjenigen gestanden hätten, die nun angerufen werden. In der Folge sei abgefragt worden, welche Wertgegenstände die angerufenen Personen in ihrem Besitz haben.
Bislang ist bei der Polizei nicht bekannt geworden, dass jemandem ein finanzieller Schaden entstanden ist. Es wird erneut eindringlich vor Betrügern gewarnt, die sich am Telefon als Polizisten oder andere Amtsträger ausgeben.
Trunkenheitsfahrt
In den späten Samstag-Abendstunden kontrollierten Beamte des PK Varel in der Oldenburger Straße in Varel vier minderjährige Mofa-Fahrer. Bei einem 16-Jährigen konnte eine Alkoholbeeinflussung (1,14 %°) festgestellt werden, bei den anderen drei Jugendlichen, dass sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis waren, obwohl sie schneller als 25 km/h gefahren sind.
Bei dem alkoholisierten Mofa-Fahrer wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Es wurden Strafverfahren wegen der Trunkenheit im Verkehr und wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Bislang ist bei der Polizei nicht bekannt geworden, dass jemandem ein finanzieller Schaden entstanden ist. Es wird erneut eindringlich vor Betrügern gewarnt, die sich am Telefon als Polizisten oder andere Amtsträger ausgeben.
Trunkenheitsfahrt
In den späten Samstag-Abendstunden kontrollierten Beamte des PK Varel in der Oldenburger Straße in Varel vier minderjährige Mofa-Fahrer. Bei einem 16-Jährigen konnte eine Alkoholbeeinflussung (1,14 %°) festgestellt werden, bei den anderen drei Jugendlichen, dass sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis waren, obwohl sie schneller als 25 km/h gefahren sind.
Bei dem alkoholisierten Mofa-Fahrer wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Es wurden Strafverfahren wegen der Trunkenheit im Verkehr und wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Quelle: Niedersachsen