Manipulierter E-Scooter festgestellt - Strafverfahren gegen 16-Jährigen eingeleitet
Am Sonntag, 12.07.2026, gegen 16:30 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte in der Peterstraße in Wilhelmshaven einen 16-jährigen Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs (E-Scooter).
Wilhelmshaven (ots) - Als der Jugendliche die Polizeibeamten bemerkte, versuchte er sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen. Er konnte jedoch im Nahbereich gestellt und kontrolliert werden.
Bei der Überprüfung des E-Scooters stellten die Beamten fest, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch eine Softwaremanipulation auf etwa 35 km/h erhöht worden war. Da für ein derart verändertes Fahrzeug eine Fahrerlaubnis erforderlich ist, leiteten die Beamten gegen den 16-Jährigen ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Die Polizei weist darauf hin, dass Veränderungen an Elektrokleinstfahrzeugen zur Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unzulässig sind. Durch entsprechende Software- oder technische Manipulationen erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Je nach Einzelfall können unter anderem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie versicherungsrechtliche Konsequenzen die Folge sein.
Bei der Überprüfung des E-Scooters stellten die Beamten fest, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch eine Softwaremanipulation auf etwa 35 km/h erhöht worden war. Da für ein derart verändertes Fahrzeug eine Fahrerlaubnis erforderlich ist, leiteten die Beamten gegen den 16-Jährigen ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Die Polizei weist darauf hin, dass Veränderungen an Elektrokleinstfahrzeugen zur Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unzulässig sind. Durch entsprechende Software- oder technische Manipulationen erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Je nach Einzelfall können unter anderem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie versicherungsrechtliche Konsequenzen die Folge sein.
Quelle: Niedersachsen