Jugendlicher ohne erforderliche Fahrerlaubnis mit Motorroller unterwegs
Am Donnerstagnachmittag, den 03.09.2026, wurde eine Streifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats Jever gegen 15:15 Uhr auf zwei Motorrollerfahrer auf der Hauptstraße aufmerksam und führte eine Verkehrskontrolle durch.
Sande (ots) - Bei einem der Fahrzeuge stellten die Einsatzkräfte offensichtliche technische Veränderungen fest. Der 17-jährige Fahrer konnte lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen, die ihn zum Führen eines entsprechenden Fahrzeugs bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h berechtigt.
Eine Überprüfung des Rollers ergab jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 53 km/h. Über die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis verfügte der Jugendliche nicht.
Die Polizei untersagte dem 17-Jährigen die Weiterfahrt und leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Eine Überprüfung des Rollers ergab jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 53 km/h. Über die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis verfügte der Jugendliche nicht.
Die Polizei untersagte dem 17-Jährigen die Weiterfahrt und leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Quelle: Niedersachsen