Nienburg - Zusammenstoß am Fußgängerüberweg: Radfahrerin leicht verletzt - Appell der Polizei
(KEM) Am Montagmorgen, den 31. August 2026, kam es in der Leinstraße in Nienburg zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einer Radfahrerin, bei dem sich eine Person leichte Verletzungen zuzog.
Nienburg (ots) - Gegen 08:22 Uhr befuhr eine 76-jährige Nienburgerin mit ihrem Skoda die Leinstraße in Richtung Stadteinwärts. Zur selben Zeit überquerte eine 33-jährige Radfahrerin, ebenfalls aus Nienburg, fahrend von links kommend den dortigen Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen"). Ersten polizeilichen Erkenntnissen zufolge übersahen sich die beiden Frauen, woraufhin es zum Zusammenstoß kam.
Durch die Kollision stürzte die 33-Jährige auf die Motorhaube und erlitt leichte Verletzungen. Sie wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. An den Fahrzeugen entstand ein vorläufig geschätzter Sachschaden in Höhe von etwa 2.500 Euro.
Sicherheitshinweis der Polizei:
Die Polizei Nienburg nimmt diesen Unfall zum Anlass, um auf die Regeln an Fußgängerüberwegen aufmerksam zu machen:
Für Autofahrer: Bitte näheren Sie sich Fußgängerüberwegen stets mit mäßiger Geschwindigkeit und erhöhter Bremsbereitschaft. Achten Sie besonders auf den Seitenraum, um Überquerungsabsichten frühzeitig zu erkennen. Rechnen Sie jederzeit mit plötzlich querenden Radfahrern, auch wenn diese keinen Vorrang haben.
Für Radfahrer: Der Vorrang an einem Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen") gilt laut Straßenverkehrsordnung (StVO) primär für Fußgänger sowie Rollstuhlfahrer. Radfahrende haben nur dann Vorrang, wenn sie absteigen und ihr Rad über den Zebrastreifen schieben. Wer den Überweg fahrend nutzt, verliert diesen Vorrang und setzt sich sowie andere einem erheblichen Unfallrisiko aus.
Durch die Kollision stürzte die 33-Jährige auf die Motorhaube und erlitt leichte Verletzungen. Sie wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. An den Fahrzeugen entstand ein vorläufig geschätzter Sachschaden in Höhe von etwa 2.500 Euro.
Sicherheitshinweis der Polizei:
Die Polizei Nienburg nimmt diesen Unfall zum Anlass, um auf die Regeln an Fußgängerüberwegen aufmerksam zu machen:
Für Autofahrer: Bitte näheren Sie sich Fußgängerüberwegen stets mit mäßiger Geschwindigkeit und erhöhter Bremsbereitschaft. Achten Sie besonders auf den Seitenraum, um Überquerungsabsichten frühzeitig zu erkennen. Rechnen Sie jederzeit mit plötzlich querenden Radfahrern, auch wenn diese keinen Vorrang haben.
Für Radfahrer: Der Vorrang an einem Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen") gilt laut Straßenverkehrsordnung (StVO) primär für Fußgänger sowie Rollstuhlfahrer. Radfahrende haben nur dann Vorrang, wenn sie absteigen und ihr Rad über den Zebrastreifen schieben. Wer den Überweg fahrend nutzt, verliert diesen Vorrang und setzt sich sowie andere einem erheblichen Unfallrisiko aus.
Quelle: Niedersachsen