Bückeburg - Warnung vor falschen Polizeibeamten: Wiederholte Betrugsversuche am Telefon
(KEM) Am Donnerstagmittag, 15.09.2026, kam es im Stadtgebiet Bückeburg zu mehreren versuchten Betrugsfällen durch sogenannte "falsche Polizeibeamte".
Bückeburg (ots) - Mehrere Bürgerinnen und Bürger erhielten einen Anruf einer angeblichen Polizeibeamtin. Die Anruferin spiegelte vor, dass es in der unmittelbaren Nachbarschaft der Wohnanschrift zu einer Festnahme von Einbrechern gekommen sei und nun Sicherheit bezüglich eigener Wertgegenstände geschaffen werden müsse. Im weiteren Verlauf versuchen die Täter bei dieser Masche regelmäßig, die Angerufenen unter Druck zu setzen und sie nach im Haus gelagertem Bargeld, Schmuck oder anderen Wertsachen auszufragen. Unter dem Vorwand, das Hab und Gut vor angeblich bevorstehenden Einbrüchen "in Sicherheit zu bringen", wird das Opfer schließlich dazu gebracht, Wertsachen an vermeintliche Polizeibeamte zu übergeben oder an einem vereinbarten Ort zu deponieren.
Dank des aufmerksamen und richtigen Verhaltens der Angerufenen kam es bislang zu keinem finanziellen Schaden.
Die Polizei nimmt diese Vorfälle erneut zum Anlass, um eindringlich vor dieser Masche zu warnen:
Die Polizei ruft niemals unter der Notrufnummer 110 an oder erkundigt sich am Telefon nach Vermögensverhältnissen, Bargeld oder Wertgegenständen.
Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an fremde Personen oder angebliche Amtspersonen.
Beenden Sie derartige Telefonate umgehend selbstständig und kontaktieren Sie im Anschluss direkt den Festnetzanschluss der örtlichen Polizeidienststelle.
Dank des aufmerksamen und richtigen Verhaltens der Angerufenen kam es bislang zu keinem finanziellen Schaden.
Die Polizei nimmt diese Vorfälle erneut zum Anlass, um eindringlich vor dieser Masche zu warnen:
Die Polizei ruft niemals unter der Notrufnummer 110 an oder erkundigt sich am Telefon nach Vermögensverhältnissen, Bargeld oder Wertgegenständen.
Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an fremde Personen oder angebliche Amtspersonen.
Beenden Sie derartige Telefonate umgehend selbstständig und kontaktieren Sie im Anschluss direkt den Festnetzanschluss der örtlichen Polizeidienststelle.
Quelle: Niedersachsen