++ Versammlungslage und politische Veranstaltung in Bleckede ++ mehr als 2.000 Versammlungsteilnehmende bei friedlichem Protest ++ Person wird von Veranstaltungsgebäude entfernt ++
Bleckede Am Nachmittag des 09.09.2026 kam es in Bleckede zu einer politischen Veranstaltung sowie einer Versammlungslage.
Lüneburg (ots) - Die Polizei war mit einem Großaufgebot vor Ort, trennte die Protestversammlung von der angemeldeten Veranstaltung und sorgte damit für einen reibungslosen Verlauf.
Die Protestversammlung auf dem Schützenplatz vor dem Veranstaltungsgebäude erreichte in den Abendstunden eine Teilnehmendenanzahl von mehr als 2.000 Personen. Die Versammlung verlief friedlich. In der Stadt Bleckede kam es im Verlaufe des 09.09.2026 vereinzelt zu erwarteten Verkehrsbeeinträchtigungen.
Parallel wurde am Morgen des 09.09.2026 eine Person auf dem Dach des Veranstaltungsgebäudes "Bleckeder Haus" festgestellt. Diese befestigte diverse Banner an dem Gebäude und verblieb trotz mehrfacher Ansprache auf dem Dach. Spezialisierte Kräfte der Polizei verbrachten die Person vor Veranstaltungsbeginn vom Dach. Es wurden Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung eingeleitet.
Im Rahmen der polizeilichen Einsatzlage wurden vereinzelte weitere Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Protestversammlung auf dem Schützenplatz vor dem Veranstaltungsgebäude erreichte in den Abendstunden eine Teilnehmendenanzahl von mehr als 2.000 Personen. Die Versammlung verlief friedlich. In der Stadt Bleckede kam es im Verlaufe des 09.09.2026 vereinzelt zu erwarteten Verkehrsbeeinträchtigungen.
Parallel wurde am Morgen des 09.09.2026 eine Person auf dem Dach des Veranstaltungsgebäudes "Bleckeder Haus" festgestellt. Diese befestigte diverse Banner an dem Gebäude und verblieb trotz mehrfacher Ansprache auf dem Dach. Spezialisierte Kräfte der Polizei verbrachten die Person vor Veranstaltungsbeginn vom Dach. Es wurden Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung eingeleitet.
Im Rahmen der polizeilichen Einsatzlage wurden vereinzelte weitere Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Quelle: Niedersachsen