(206/2026) Weitere behördenübergreifende Gewerbekontrollen in Göttingen, Bovenden und Rosdorf - Mehrere Prüfverfahren eingeleitet
Göttingen, Bovenden und Rosdorf
Göttingen (ots) - Montag, 6. Juli 2026, zwischen 12.00 und 20.00 Uhr
GÖTTINGEN (ab) - Im Rahmen einer fortlaufenden Reihe behördenübergreifender Kontrollmaßnahmen haben Einsatzkräfte der Polizei gemeinsam mit Mitarbeitenden des Hauptzollamtes Braunschweig, des Finanzamtes Göttingen sowie Fachkräften der Geldwäscheprävention und -aufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Bauen am Montag (06.07.26) insgesamt elf Gewerbestandorte in Göttingen, Bovenden und Rosdorf überprüft.
Die Kontrollen erstreckten sich auf sieben Anschriften, an denen Autohandelsbetriebe gemeldet waren, drei Goldankaufstellen sowie einen Gastronomiebetrieb. Die Auswahl einzelner Kontrollorte erfolgte auch vor dem Hintergrund der zurückliegenden Auseinandersetzungen im Göttinger Stadtgebiet.
Im Bereich des Kraftfahrzeughandels trafen die Kontrollkräfte auf teilweise schwer nachvollziehbare Betriebsstrukturen. Mehrere Gewerbe waren unter derselben Anschrift gemeldet, zwischenzeitlich an andere Standorte verlegt worden oder an den angegebenen Adressen nicht beziehungsweise nicht mehr feststellbar. Einzelne Geschäfte waren geschlossen, Verantwortliche nicht vor Ort oder Gewerbeanmeldungen nach ersten Erkenntnissen bereits seit mehreren Jahren erloschen.
Aufgrund der festgestellten Mehrfachanmeldungen, Standortabweichungen und weiterer Unklarheiten leiteten die jeweils zuständigen Behörden Prüfverfahren in eigener Zuständigkeit ein.
Auch bei den kontrollierten Goldankaufstellen konnten nicht alle Prüfungen unmittelbar abgeschlossen werden. In den geöffneten Betrieben trafen die Kontrollkräfte die jeweiligen Verantwortlichen und Beschäftigten an. Das Finanzamt Göttingen sowie die Geldwäscheaufsicht leiteten auch hier weitere Prüfverfahren ein.
In dem abschließend kontrollierten Gastronomiebetrieb in der Weender Landstraße trafen die Einsatzkräfte die Geschäftsführerin und einen Mitarbeiter an. Das Hauptzollamt Braunschweig und das Finanzamt Göttingen leiteten Prüfverfahren in eigener Zuständigkeit ein.
Die angetroffenen Gewerbetreibenden und Beschäftigten verhielten sich während der gesamten Kontrollmaßnahmen kooperativ.
Die Kontrolle war Teil einer bereits seit mehreren Monaten intensivierten Reihe gemeinsamer Maßnahmen der Polizei Göttingen und ihrer Netzwerkpartner. Dabei werden die jeweiligen fachlichen Zuständigkeiten der beteiligten Behörden gebündelt, vorhandene Erkenntnisse ausgetauscht und gewerbliche Strukturen aus unterschiedlichen rechtlichen Blickwinkeln überprüft. Festgestellte Auffälligkeiten werden anschließend von den jeweils zuständigen Stellen eigenständig weiterverfolgt.
Auch künftig wird die Polizei Göttingen gemeinsam mit den beteiligten Fachbehörden entsprechende Kontrollen durchführen. Ziel ist es, mögliche Rechtsverstöße frühzeitig zu erkennen, kriminelle Strukturen konsequent zu bekämpfen und inkriminierte Geldströme sowie unübersichtliche gewerbliche Strukturen weiter aufzuhellen. Die Ergebnisse der aktuell eingeleiteten Prüfverfahren bleiben abzuwarten.
GÖTTINGEN (ab) - Im Rahmen einer fortlaufenden Reihe behördenübergreifender Kontrollmaßnahmen haben Einsatzkräfte der Polizei gemeinsam mit Mitarbeitenden des Hauptzollamtes Braunschweig, des Finanzamtes Göttingen sowie Fachkräften der Geldwäscheprävention und -aufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Bauen am Montag (06.07.26) insgesamt elf Gewerbestandorte in Göttingen, Bovenden und Rosdorf überprüft.
Die Kontrollen erstreckten sich auf sieben Anschriften, an denen Autohandelsbetriebe gemeldet waren, drei Goldankaufstellen sowie einen Gastronomiebetrieb. Die Auswahl einzelner Kontrollorte erfolgte auch vor dem Hintergrund der zurückliegenden Auseinandersetzungen im Göttinger Stadtgebiet.
Im Bereich des Kraftfahrzeughandels trafen die Kontrollkräfte auf teilweise schwer nachvollziehbare Betriebsstrukturen. Mehrere Gewerbe waren unter derselben Anschrift gemeldet, zwischenzeitlich an andere Standorte verlegt worden oder an den angegebenen Adressen nicht beziehungsweise nicht mehr feststellbar. Einzelne Geschäfte waren geschlossen, Verantwortliche nicht vor Ort oder Gewerbeanmeldungen nach ersten Erkenntnissen bereits seit mehreren Jahren erloschen.
Aufgrund der festgestellten Mehrfachanmeldungen, Standortabweichungen und weiterer Unklarheiten leiteten die jeweils zuständigen Behörden Prüfverfahren in eigener Zuständigkeit ein.
Auch bei den kontrollierten Goldankaufstellen konnten nicht alle Prüfungen unmittelbar abgeschlossen werden. In den geöffneten Betrieben trafen die Kontrollkräfte die jeweiligen Verantwortlichen und Beschäftigten an. Das Finanzamt Göttingen sowie die Geldwäscheaufsicht leiteten auch hier weitere Prüfverfahren ein.
In dem abschließend kontrollierten Gastronomiebetrieb in der Weender Landstraße trafen die Einsatzkräfte die Geschäftsführerin und einen Mitarbeiter an. Das Hauptzollamt Braunschweig und das Finanzamt Göttingen leiteten Prüfverfahren in eigener Zuständigkeit ein.
Die angetroffenen Gewerbetreibenden und Beschäftigten verhielten sich während der gesamten Kontrollmaßnahmen kooperativ.
Die Kontrolle war Teil einer bereits seit mehreren Monaten intensivierten Reihe gemeinsamer Maßnahmen der Polizei Göttingen und ihrer Netzwerkpartner. Dabei werden die jeweiligen fachlichen Zuständigkeiten der beteiligten Behörden gebündelt, vorhandene Erkenntnisse ausgetauscht und gewerbliche Strukturen aus unterschiedlichen rechtlichen Blickwinkeln überprüft. Festgestellte Auffälligkeiten werden anschließend von den jeweils zuständigen Stellen eigenständig weiterverfolgt.
Auch künftig wird die Polizei Göttingen gemeinsam mit den beteiligten Fachbehörden entsprechende Kontrollen durchführen. Ziel ist es, mögliche Rechtsverstöße frühzeitig zu erkennen, kriminelle Strukturen konsequent zu bekämpfen und inkriminierte Geldströme sowie unübersichtliche gewerbliche Strukturen weiter aufzuhellen. Die Ergebnisse der aktuell eingeleiteten Prüfverfahren bleiben abzuwarten.
Quelle: Niedersachsen