Verkehrskontrolle auf der Autobahn
A2, 07.09.2026, 11.50 Uhr
Braunschweig (ots) - Polizei zieht 30-Jährigen aus dem Verkehr
Bei einer Streifenfahrt kontrollierte eine Funkstreifenwagenbesatzung am gestrigen Vormittag einen Audi A3 mit Helmstedter Kennzeichen in Höhe der Anschlussstelle Braunschweig-Ost auf der A2.
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle zeigte der 30-jährige Fahrer unter anderem einen Führerschein vor. Bei einer Überprüfung des Führerscheins stellte sich heraus, dass gegen den Mann derzeit ein Fahrverbot besteht und er somit keine Kraftfahrzeuge in Deutschland führen darf.
Eine Abfrage im polizeilichen Fahndungssystem ergab zudem, dass für den Audi kein gültiger Versicherungsschutz mehr besteht.
Darüber hinaus zeigte der Fahrer Auffälligkeiten, die auf eine mögliche Drogenbeeinflussung hindeuteten.
Der 30-Jährige wurde daraufhin zur Dienststelle gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Gegen den 30-Jährigen wurden mehrere Verfahren eingeleitet, unter anderem wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter berauschenden Mitteln sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Der Führerschein wurde beschlagnahmt. Die Kennzeichen des Audi wurden entstempelt.
Bei einer Streifenfahrt kontrollierte eine Funkstreifenwagenbesatzung am gestrigen Vormittag einen Audi A3 mit Helmstedter Kennzeichen in Höhe der Anschlussstelle Braunschweig-Ost auf der A2.
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle zeigte der 30-jährige Fahrer unter anderem einen Führerschein vor. Bei einer Überprüfung des Führerscheins stellte sich heraus, dass gegen den Mann derzeit ein Fahrverbot besteht und er somit keine Kraftfahrzeuge in Deutschland führen darf.
Eine Abfrage im polizeilichen Fahndungssystem ergab zudem, dass für den Audi kein gültiger Versicherungsschutz mehr besteht.
Darüber hinaus zeigte der Fahrer Auffälligkeiten, die auf eine mögliche Drogenbeeinflussung hindeuteten.
Der 30-Jährige wurde daraufhin zur Dienststelle gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Gegen den 30-Jährigen wurden mehrere Verfahren eingeleitet, unter anderem wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter berauschenden Mitteln sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Der Führerschein wurde beschlagnahmt. Die Kennzeichen des Audi wurden entstempelt.
Quelle: Niedersachsen