Norden - Mehrere Verstöße bei Schwerpunktkontrolle
Norden - Mehrere Verstöße bei Schwerpunktkontrolle Die Polizei hat am Mittwoch im Altkreis Norden eine Schwerpunktkontrolle im Straßenverkehr durchgeführt.
Landkreis Aurich (ots) - Im Fokus standen insbesondere Fahrrad- und Pedelec-Fahrende. Darüber hinaus wurden auch E-Scooter-Fahrende sowie vereinzelt Autofahrerinnen und Autofahrer kontrolliert.
Bei den Kontrollen stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten mehrere Verstöße fest. Bei Fahrrad- und Pedelec-Fahrenden wurden vier Rotlichtverstöße im Zusammenhang mit einem Grünpfeil geahndet. In einem Fall wurde eine Fußgängerzone verbotswidrig befahren. Drei weitere Radfahrende befuhren unzulässig einen Gehweg. Zudem wurde ein Verstoß wegen der verbotswidrigen Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt festgestellt.
Auch E-Scooter-Fahrende wurden kontrolliert. Die Einsatzkräfte stellten jeweils einen Verstoß wegen des verbotswidrigen Befahrens eines Gehwegs sowie einer Fußgängerzone fest. In einem weiteren Fall wurde das Verkehrszeichen "Verbot für Radverkehr" missachtet - das Verkehrszeichen gilt nicht nur für Fahrräder, sondern auch für E-Scooter. Zudem wurde bei einem E-Scooter-Fahrer eine Beeinflussung durch berauschende Mittel festgestellt. Die Weiterfahrt wurde untersagt und dem Fahrer eine Blutprobe entnommen.
Bei den kontrollierten Autofahrenden stellten die Beamtinnen und Beamten einen Verstoß wegen der verbotswidrigen Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt fest. Darüber hinaus wurde ein Kind im Fahrzeug ohne jegliche Sicherung befördert.
Bei der Kontrolle eines Pedelec-Fahrers fanden die Einsatzkräfte Betäubungsmittel sowie ein Einhandmesser auf. Die Gegenstände wurden sichergestellt und die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen eingeleitet.
Im Rahmen einer weiteren Kontrolle stellten die Beamtinnen und Beamten fest, dass gegen eine Person ein offener Haftbefehl vorlag. Der Haftbefehl wurde anschließend vollstreckt.
Die Polizei wird derartige Kontrollen weiterhin sowohl angekündigt als auch unangekündigt durchführen.
Bei den Kontrollen stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten mehrere Verstöße fest. Bei Fahrrad- und Pedelec-Fahrenden wurden vier Rotlichtverstöße im Zusammenhang mit einem Grünpfeil geahndet. In einem Fall wurde eine Fußgängerzone verbotswidrig befahren. Drei weitere Radfahrende befuhren unzulässig einen Gehweg. Zudem wurde ein Verstoß wegen der verbotswidrigen Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt festgestellt.
Auch E-Scooter-Fahrende wurden kontrolliert. Die Einsatzkräfte stellten jeweils einen Verstoß wegen des verbotswidrigen Befahrens eines Gehwegs sowie einer Fußgängerzone fest. In einem weiteren Fall wurde das Verkehrszeichen "Verbot für Radverkehr" missachtet - das Verkehrszeichen gilt nicht nur für Fahrräder, sondern auch für E-Scooter. Zudem wurde bei einem E-Scooter-Fahrer eine Beeinflussung durch berauschende Mittel festgestellt. Die Weiterfahrt wurde untersagt und dem Fahrer eine Blutprobe entnommen.
Bei den kontrollierten Autofahrenden stellten die Beamtinnen und Beamten einen Verstoß wegen der verbotswidrigen Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt fest. Darüber hinaus wurde ein Kind im Fahrzeug ohne jegliche Sicherung befördert.
Bei der Kontrolle eines Pedelec-Fahrers fanden die Einsatzkräfte Betäubungsmittel sowie ein Einhandmesser auf. Die Gegenstände wurden sichergestellt und die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen eingeleitet.
Im Rahmen einer weiteren Kontrolle stellten die Beamtinnen und Beamten fest, dass gegen eine Person ein offener Haftbefehl vorlag. Der Haftbefehl wurde anschließend vollstreckt.
Die Polizei wird derartige Kontrollen weiterhin sowohl angekündigt als auch unangekündigt durchführen.
Quelle: Niedersachsen