Aurich - Schwerpunktkontrolle von E-Scootern im Umfeld von Schulen
Verkehrsgeschehen Aurich - Schwerpunktkontrolle von E-Scootern im Umfeld von Schulen Die Polizei in Aurich hat am Montag im Umfeld von Schulen eine Schwerpunktkontrolle im Hinblick auf E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge durchgeführt.
Stadtgebiet Aurich (ots) - Dabei wurden insbesondere Schülerinnen und Schüler kontrolliert, die mit E-Scootern unterwegs waren. Insgesamt stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten im Rahmen der Kontrolle 28 Verstöße fest.
Drei Jugendliche nutzten während der Fahrt mit einem E-Scooter ihr Mobiltelefon. In sieben Fällen waren jeweils zwei Jugendliche gemeinsam auf einem E-Scooter unterwegs. Auch hier stellten die Einsatzkräfte entsprechende Verstöße fest, da die gemeinsame Beförderung auf einem E-Scooter nicht zulässig ist. Darüber hinaus gab es zwei Verstöße im Zusammenhang mit dem Versicherungskennzeichen.
In sieben Fällen war offenbar die Software der E-Scooter manipuliert worden. Dadurch erreichten die Fahrzeuge eine höhere Geschwindigkeit und waren rechtlich als Kraftfahrzeuge einzustufen. Da die Jugendlichen nicht über die dafür erforderliche Fahrerlaubnis verfügten, wurden entsprechende Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Außerdem wurden neun Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz festgestellt.
Die Polizei leitete die entsprechenden Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Bei den minderjährigen Betroffenen wurden die Erziehungsberechtigten über die festgestellten Verstöße informiert und, soweit erforderlich, hinzugezogen.
Auch in Zukunft wird die Polizei E-Scooter und Elektrokleinstfahrzeuge im Stadtgebeit und im Umfeld von Schulen im Blick behalten und entsprechende Kontrollen durchführen. Diese können sowohl angekündigt als auch unangekündigt stattfinden.
Drei Jugendliche nutzten während der Fahrt mit einem E-Scooter ihr Mobiltelefon. In sieben Fällen waren jeweils zwei Jugendliche gemeinsam auf einem E-Scooter unterwegs. Auch hier stellten die Einsatzkräfte entsprechende Verstöße fest, da die gemeinsame Beförderung auf einem E-Scooter nicht zulässig ist. Darüber hinaus gab es zwei Verstöße im Zusammenhang mit dem Versicherungskennzeichen.
In sieben Fällen war offenbar die Software der E-Scooter manipuliert worden. Dadurch erreichten die Fahrzeuge eine höhere Geschwindigkeit und waren rechtlich als Kraftfahrzeuge einzustufen. Da die Jugendlichen nicht über die dafür erforderliche Fahrerlaubnis verfügten, wurden entsprechende Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Außerdem wurden neun Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz festgestellt.
Die Polizei leitete die entsprechenden Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Bei den minderjährigen Betroffenen wurden die Erziehungsberechtigten über die festgestellten Verstöße informiert und, soweit erforderlich, hinzugezogen.
Auch in Zukunft wird die Polizei E-Scooter und Elektrokleinstfahrzeuge im Stadtgebeit und im Umfeld von Schulen im Blick behalten und entsprechende Kontrollen durchführen. Diese können sowohl angekündigt als auch unangekündigt stattfinden.
Quelle: Niedersachsen