2,1 Millionen Euro Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten
Aufgrund von Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Osnabrück hat die Deutsche Rentenversicherung errechnet, dass der Sozialversicherung 2,1 Millionen Euro vorenthalten wurden.
Osnabrück (ots) - Den Ermittlungen war eine routinemäßige Verkehrskontrolle im Raum Cloppenburg vorausgegangen. Es wurden illegale Arbeitnehmer festgestellt, die für eine Solarfirma tätig waren. Im Rahmen einer Prüfung dieses Betriebes wurden auffällige Barzahlungen festgestellt. Es bestand der Verdacht, dass es sich um sogenannte Scheinrechnungen handelte, die zum Abdecken von Schwarzlohnzahlungen dienten.
Daraufhin ermittelte das Hauptzollamt Osnabrück im Auftrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten gegen mehrere Beschuldigte.
Im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen wurden umfassende Beweismittel beschlagnahmt. Die Auswertung ergab, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anmeldete und einen Teil der Löhne außerhalb der offiziellen Lohnbuchhaltung und damit schwarz ausgezahlt hat. Zur Verschleierung nutzten die Beschuldigten Scheinrechnungen. Die in den Rechnungen aufgeführten Dienstleistungen wurden niemals erbracht, jedoch in die Buchführung
eingepflegt.
Die Ermittlungen sind seitens des Hauptzollamtes Osnabrück abgeschlossen und wurden der Staatsanwaltschaft Oldenburg vorgelegt.
Daraufhin ermittelte das Hauptzollamt Osnabrück im Auftrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten gegen mehrere Beschuldigte.
Im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen wurden umfassende Beweismittel beschlagnahmt. Die Auswertung ergab, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anmeldete und einen Teil der Löhne außerhalb der offiziellen Lohnbuchhaltung und damit schwarz ausgezahlt hat. Zur Verschleierung nutzten die Beschuldigten Scheinrechnungen. Die in den Rechnungen aufgeführten Dienstleistungen wurden niemals erbracht, jedoch in die Buchführung
eingepflegt.
Die Ermittlungen sind seitens des Hauptzollamtes Osnabrück abgeschlossen und wurden der Staatsanwaltschaft Oldenburg vorgelegt.
Quelle: Niedersachsen