Haftbefehl - Internationale Fahndung endete an deutsch-niederländischer Grenze
© Symbolfoto/Foto: Bundespolizei
Symbolfoto/Foto: Bundespolizei
Die Bundespolizei hat am Sonntagabend einen international gesuchten 32-Jährigen festgenommen.
Bad Bentheim (ots) - Gegen den Mann lag ein internationaler Haftbefehl zur Auslieferung an die polnischen Behörden vor.
Der 32-jährige Pole war als Mitfahrer in einem Mercedes Sprinter über die Autobahn 30 aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist. Im Zuge der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen hatten Bundespolizisten den PKW gegen 22:30 Uhr in der Kontrollstelle auf dem Rastplatz Bentheimer Wald angehalten und kontrolliert.
Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den 32-Jährigen ein internationaler Haftbefehl existiert. Dem Mann wird seitens der polnischen Justiz ein Betrugsdelikt vorgeworfen. Weiter wurde bei der Durchsuchung eine geringe Menge Marihuana aufgefunden und ein Strafverfahren eingeleitet.
Am Montag wurde der Festgenommene einem Richter am Amtsgericht Nordhorn vorgeführt und die vorläufige Festhalteanordnung erlassen. Er wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die zuständige Generalstaatsanwaltschaft in Oldenburg hat das weitere Auslieferungsverfahren nach Polen übernommen.
Der 32-jährige Pole war als Mitfahrer in einem Mercedes Sprinter über die Autobahn 30 aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist. Im Zuge der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen hatten Bundespolizisten den PKW gegen 22:30 Uhr in der Kontrollstelle auf dem Rastplatz Bentheimer Wald angehalten und kontrolliert.
Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den 32-Jährigen ein internationaler Haftbefehl existiert. Dem Mann wird seitens der polnischen Justiz ein Betrugsdelikt vorgeworfen. Weiter wurde bei der Durchsuchung eine geringe Menge Marihuana aufgefunden und ein Strafverfahren eingeleitet.
Am Montag wurde der Festgenommene einem Richter am Amtsgericht Nordhorn vorgeführt und die vorläufige Festhalteanordnung erlassen. Er wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die zuständige Generalstaatsanwaltschaft in Oldenburg hat das weitere Auslieferungsverfahren nach Polen übernommen.
Quelle: Niedersachsen