Unüberlegtes Handeln führt zu Verkehrsunfall
Am gestrigen Donnerstag, dem 16. Juli 2026, ereignete sich auf dem Fuß- und Radweg entlang der Landesstraße 292 auf dem Mönchgut (Insel Rügen) ein ungewöhnlicher Verkehrsunfall.
Mönchgut (ots) - Nach derzeitigem Kenntnisstand befuhr eine 13-Jährige von der Insel Rügen mit ihrem E-Scooter den Fuß- und Radweg. Dabei zog sie offenbar ein zuvor liegengebliebenes Mofa. Auf dem Mofa soll sich eine weitere Person befunden haben.
In einer Kurve kam der 13-Jährigen eine 76-jährige Frau aus Brandenburg zu Fuß entgegen. Beim Versuch, Mofa und E-Scooter voneinander zu trennen, verhakten sich offenbar die Lenker der beiden Fahrzeuge. In der weiteren Folge verlor die 13-Jährige die Kontrolle über den E-Scooter und stieß mit der Fußgängerin zusammen. Die 76-Jährige verletzte sich leicht und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Es entstand ein Sachschaden von etwa 50 Euro.
Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme stellten die eingesetzten Polizeibeamten fest, dass für den E-Scooter kein erforderlicher Haftpflichtversicherungsschutz bestand. Der E-Scooter wurde sichergestellt.
Strafanzeigen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurden aufgenommen.
Alle beteiligten Personen sind deutsche Staatsbürger.
In einer Kurve kam der 13-Jährigen eine 76-jährige Frau aus Brandenburg zu Fuß entgegen. Beim Versuch, Mofa und E-Scooter voneinander zu trennen, verhakten sich offenbar die Lenker der beiden Fahrzeuge. In der weiteren Folge verlor die 13-Jährige die Kontrolle über den E-Scooter und stieß mit der Fußgängerin zusammen. Die 76-Jährige verletzte sich leicht und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Es entstand ein Sachschaden von etwa 50 Euro.
Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme stellten die eingesetzten Polizeibeamten fest, dass für den E-Scooter kein erforderlicher Haftpflichtversicherungsschutz bestand. Der E-Scooter wurde sichergestellt.
Strafanzeigen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurden aufgenommen.
Alle beteiligten Personen sind deutsche Staatsbürger.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern