Brandstiftung in Bergen
Am 12.09.2026 wurden Feuerwehr und Polizei gegen 10:00 Uhr zu einem Brand in einem Wintergarten in Bergen gerufen.
Bergen (LK VR) (ots) - Ein Nachbar hatte das Feuer bemerkt, den Notruf abgesetzt und eigenständig angefangen den Brand zu bekämpfen.
Beim Eintreffen der Einsatzkräfte war der Brand bereits gelöscht und wurde durch die eingesetzten Kameraden der Feuerwehr Bergen noch nach Glutnestern überprüft.
Aus bisher noch ungeklärter Ursache brach das Feuer im Wintergarten des Wohnhauses aus. Durch das Feuer wurde die Fassade des Wohnhauses, in Holz gefasste Fensterelemente des Wintergartens und dort gelagerte Malerutensilien beschädigt. Aufgrund des schnellen Eingreifens und die sofort eingeleiteten Löschmaßnahmen des Nachbarn konnte eine Brandausbreitung und somit Schlimmeres verhindert werden.
Nach ersten Erkenntnissen entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 20.000 Euro. Personen kamen nicht zu Schaden.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Ein Brandursachenermittler kam zum Einsatz. Nach derzeitigem Erkenntnisstand handelt es sich um eine Brandstiftung. Eine Anzeige wurde aufgenommen.
Beim Eintreffen der Einsatzkräfte war der Brand bereits gelöscht und wurde durch die eingesetzten Kameraden der Feuerwehr Bergen noch nach Glutnestern überprüft.
Aus bisher noch ungeklärter Ursache brach das Feuer im Wintergarten des Wohnhauses aus. Durch das Feuer wurde die Fassade des Wohnhauses, in Holz gefasste Fensterelemente des Wintergartens und dort gelagerte Malerutensilien beschädigt. Aufgrund des schnellen Eingreifens und die sofort eingeleiteten Löschmaßnahmen des Nachbarn konnte eine Brandausbreitung und somit Schlimmeres verhindert werden.
Nach ersten Erkenntnissen entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 20.000 Euro. Personen kamen nicht zu Schaden.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Ein Brandursachenermittler kam zum Einsatz. Nach derzeitigem Erkenntnisstand handelt es sich um eine Brandstiftung. Eine Anzeige wurde aufgenommen.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern