Abschlussmeldung zum Rettungseinsatz an der Steilküste auf Rügen (LK Vorpommern Rügen)
Am 31.07.2026, gegen 12.30 Uhr, wurden der Polizei zwei Personen an den Kreidefelsen in der Nähe der Piratenschlucht gemeldet.
Sassnitz (ots) - Die beiden
Personen wurden seeseitig im oberen Drittel des Steilhangs
festgestellt. Es wurde umgehend ein Rettungseinsatz ausgelöst, bei
dem Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Sassnitz, Mitarbeiter des
Rettungsdienstes, Polizeibeamte des Polizeireviers Sassnitz, sowie
der Wasserschutzpolizeiinspektion Sassnitz zum Einsatz kamen.
Da mit bloßem Auge keine Personen am Steilhang gesichtet werden
konnten, kam eine Drohne der Feuerwehr zum Einsatz. Auch mit dieser
konnten keine Personen mehr festgestellt werden. Daraufhin wurde der
Einsatz abgebrochen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es verboten ist, die
ausgewiesenen Wege im Nationalpark zu verlassen. Dazu gehört auch der
Steinstrand entlang der Steilküste. Zudem besteht in diesen Bereichen
Lebensgefahr.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit
einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Weiterhin
können in solchen Fällen dem Betroffenen die Kosten des Einsatzes der
Rettungskräfte auferlegt werden.
Personen wurden seeseitig im oberen Drittel des Steilhangs
festgestellt. Es wurde umgehend ein Rettungseinsatz ausgelöst, bei
dem Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Sassnitz, Mitarbeiter des
Rettungsdienstes, Polizeibeamte des Polizeireviers Sassnitz, sowie
der Wasserschutzpolizeiinspektion Sassnitz zum Einsatz kamen.
Da mit bloßem Auge keine Personen am Steilhang gesichtet werden
konnten, kam eine Drohne der Feuerwehr zum Einsatz. Auch mit dieser
konnten keine Personen mehr festgestellt werden. Daraufhin wurde der
Einsatz abgebrochen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es verboten ist, die
ausgewiesenen Wege im Nationalpark zu verlassen. Dazu gehört auch der
Steinstrand entlang der Steilküste. Zudem besteht in diesen Bereichen
Lebensgefahr.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit
einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Weiterhin
können in solchen Fällen dem Betroffenen die Kosten des Einsatzes der
Rettungskräfte auferlegt werden.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern