Zusammenstoß zweier PKW nach Überholmanöver in Schwerin
Am frühen Donnerstagabend kam es in Schwerin Krebsförden zu einem Zusammenstoß zwischen zwei PKW, bei dem zwei Beteiligte leicht verletzt wurden.
Schwerin (ots) - Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr ein 78- jähriger Deutscher die Pampower Straße stadteinwärts.
Im Bereich der dort aktuell befindlichen Baustelle setzte er, trotz durchgezogener Linie, zu einem Überholmanöver an und stieß gegen 17:50 Uhr frontal mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen.
Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Ein weiteres Fahrzeug wurde aufgrund des Unfalls durch umherfliegende Fahrzeugteile beschädigt.
Es entstand ein Sachschaden von 60.000 Euro.
Die B321 war kurzzeitig gesperrt, wodurch es zu Stauerscheinungen kam.
Durch den Zusammenstoß wurden beide Unfallbeteiligte verletzt. Der 78- jährige wurde zu weiteren Untersuchungen in die Heliosklinik Schwerin verbracht.
Gegen den Unfallverursacher wird nun ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Fahrtauglichkeit des Fahrzeugführers gegeben war.
Im Bereich der dort aktuell befindlichen Baustelle setzte er, trotz durchgezogener Linie, zu einem Überholmanöver an und stieß gegen 17:50 Uhr frontal mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen.
Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Ein weiteres Fahrzeug wurde aufgrund des Unfalls durch umherfliegende Fahrzeugteile beschädigt.
Es entstand ein Sachschaden von 60.000 Euro.
Die B321 war kurzzeitig gesperrt, wodurch es zu Stauerscheinungen kam.
Durch den Zusammenstoß wurden beide Unfallbeteiligte verletzt. Der 78- jährige wurde zu weiteren Untersuchungen in die Heliosklinik Schwerin verbracht.
Gegen den Unfallverursacher wird nun ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Fahrtauglichkeit des Fahrzeugführers gegeben war.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern