Hochwertige Elektronik im Wert von rund 50.000 Euro sichergestellt
Nachdem bereits in der vergangenen Woche eine Frau dabei beobachtet worden war, wie sie zahlreiche Sendungen aus einer Paketstation im Wismarer Stadtteil Friedenshof entnahm und öffnete, ermittelt nun die Kriminalpolizei wegen des Verdachts des Betruges.
Wismar (ots) - Im Verlauf der vergangenen Woche erhielt die Polizei durch eine aufmerksame Bürgerin an zwei aufeinanderfolgenden Tagen Hinweise zu einer Frau, die diverse Paketsendungen aus derselben Paketstation entnommen haben soll. Vor Ort soll sie die Pakete geöffnet und die darin befindlichen Waren mitgenommen haben. Während die Frau am ersten Tag nicht mehr angetroffen werden konnte, stellten die eingesetzten Beamten die 31-jährige ukrainische Staatsangehörige am Folgetag vor Ort fest.
Im Zuge der weiteren polizeilichen Maßnahmen wurde der Kriminaldauerdienst hinzugezogen. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung der 31-Jährigen fanden die Beamten zahlreiche originalverpackte und hochwertige Elektronikartikel, darunter Tablets, Kopfhörer und Spielekonsolen. Die Gegenstände wurden sichergestellt. Der Wert der sichergestellten Waren wird derzeit auf rund 50.000 Euro geschätzt.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen gibt es Hinweise darauf, dass die 31-Jährige von bislang unbekannten Personen mit der Abholung der Sendungen beauftragt wurde. Die Kommunikation sei dabei über einen Messengerdienst erfolgt. Weitere Hintergründe des mutmaßlichen Betrugsgeschehens sowie die mögliche Beteiligung weiterer Personen sind Gegenstand der laufenden kriminalpolizeilichen Ermittlungen. Gegen die 31-Jährige wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.
Polizei warnt vor vermeintlich lukrativen Nebenjobs:
Die Polizei nimmt den aktuellen Fall zum Anlass, vor vermeintlichen Nebenjob- oder Verdienstangeboten zu warnen, bei denen für einen vergleichsweise geringen Aufwand eine hohe Vergütung in Aussicht gestellt wird. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Kontakt ausschließlich über Messenger oder soziale Netzwerke erfolgt und die Tätigkeit darin besteht, für andere Personen Pakete oder Waren abzuholen, entgegenzunehmen, umzupacken oder weiterzuleiten.
Wer entsprechende Angebote erhält, sollte vor Aufnahme der Tätigkeit genau prüfen, wer der tatsächliche Auftraggeber ist und welchem Zweck die Tätigkeit dient. Denn auch vermeintlich einfache Tätigkeiten können Teil einer strafbaren Handlung sein und strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen.
Im Zuge der weiteren polizeilichen Maßnahmen wurde der Kriminaldauerdienst hinzugezogen. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung der 31-Jährigen fanden die Beamten zahlreiche originalverpackte und hochwertige Elektronikartikel, darunter Tablets, Kopfhörer und Spielekonsolen. Die Gegenstände wurden sichergestellt. Der Wert der sichergestellten Waren wird derzeit auf rund 50.000 Euro geschätzt.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen gibt es Hinweise darauf, dass die 31-Jährige von bislang unbekannten Personen mit der Abholung der Sendungen beauftragt wurde. Die Kommunikation sei dabei über einen Messengerdienst erfolgt. Weitere Hintergründe des mutmaßlichen Betrugsgeschehens sowie die mögliche Beteiligung weiterer Personen sind Gegenstand der laufenden kriminalpolizeilichen Ermittlungen. Gegen die 31-Jährige wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.
Polizei warnt vor vermeintlich lukrativen Nebenjobs:
Die Polizei nimmt den aktuellen Fall zum Anlass, vor vermeintlichen Nebenjob- oder Verdienstangeboten zu warnen, bei denen für einen vergleichsweise geringen Aufwand eine hohe Vergütung in Aussicht gestellt wird. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Kontakt ausschließlich über Messenger oder soziale Netzwerke erfolgt und die Tätigkeit darin besteht, für andere Personen Pakete oder Waren abzuholen, entgegenzunehmen, umzupacken oder weiterzuleiten.
Wer entsprechende Angebote erhält, sollte vor Aufnahme der Tätigkeit genau prüfen, wer der tatsächliche Auftraggeber ist und welchem Zweck die Tätigkeit dient. Denn auch vermeintlich einfache Tätigkeiten können Teil einer strafbaren Handlung sein und strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern