Zwei Weißrussen bei der Ausreise mit Waren im Wert von 3000 Euro gestellt
Im Rahmen einer Verbundkontrolle mit der Bundeszollverwaltung wurden bereits am Freitagnachmittag zwei Weißrussen am Amtsplatz Süd / Ausreise in Pomellen an der BAB 11 kontrolliert.
Pasewalk / Pomellen (ots) - Die fahndungsmäßige Überprüfung der Personen verlief negativ.
Bei der Inaugenscheinnahme des Kofferraumes wurde eine hohe Anzahl an Waschmittel Pods, Kaffee und Schokoladentafeln aufgefunden. Zudem befanden sich in der Ersatzradmulde 2 Flaschen mit hochprozentigem Alkohol.
Im Fahrzeug wurden weitere Produkte des täglichen Gebrauchs in hoher Anzahl aufgefunden. Insgesamt konnten 45 Verpackungen Waschmittel, 11 Flaschen hochprozentiger Alkohol, 2 Kanister Motorenöl, 110 Verpackungen Kaffee, 28 Hygieneprodukte, 306 Verpackungen Schokolade und verschiedene weitere Produkte des täglichen Bedarfs mit einem Warenwert von ca. 3000EUR aufgefunden werden.
Einen Eigentumsnachweis der festgestellten Waren konnten die 43- und 56jährigen Männer nicht vorlegen. Zudem machten sie widersprüchliche Angaben zur Herkunft der Produkte. Auch ihre angegebene Reiseroute konnte anhand der aufgefundenen Kassenzettel widerlegt werden.
Die Produkte wurden aufgrund der im Fahrzeug aufgefundenen Kassenzettel verschiedenen Lidl- und Aldi Märkten in Deutschland zugeordnet. Die Waren wurden sichergestellt, der Vorgang zur Erstellung der Strafanzeigen u.a. wegen Hehlerei der Landespolizei übergeben.
Bei der Inaugenscheinnahme des Kofferraumes wurde eine hohe Anzahl an Waschmittel Pods, Kaffee und Schokoladentafeln aufgefunden. Zudem befanden sich in der Ersatzradmulde 2 Flaschen mit hochprozentigem Alkohol.
Im Fahrzeug wurden weitere Produkte des täglichen Gebrauchs in hoher Anzahl aufgefunden. Insgesamt konnten 45 Verpackungen Waschmittel, 11 Flaschen hochprozentiger Alkohol, 2 Kanister Motorenöl, 110 Verpackungen Kaffee, 28 Hygieneprodukte, 306 Verpackungen Schokolade und verschiedene weitere Produkte des täglichen Bedarfs mit einem Warenwert von ca. 3000EUR aufgefunden werden.
Einen Eigentumsnachweis der festgestellten Waren konnten die 43- und 56jährigen Männer nicht vorlegen. Zudem machten sie widersprüchliche Angaben zur Herkunft der Produkte. Auch ihre angegebene Reiseroute konnte anhand der aufgefundenen Kassenzettel widerlegt werden.
Die Produkte wurden aufgrund der im Fahrzeug aufgefundenen Kassenzettel verschiedenen Lidl- und Aldi Märkten in Deutschland zugeordnet. Die Waren wurden sichergestellt, der Vorgang zur Erstellung der Strafanzeigen u.a. wegen Hehlerei der Landespolizei übergeben.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern