Zahlung der Geldstrafen ersparte Ersatzfreiheitsstrafen
Bei Kontrollen an der BAB 11 wurde am gestrigen Sonntag gegen 11:00 Uhr ein polnischer Staatsangehöriger festgestellt, dessen Überprüfung eine Fahndungsausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Cottbus zur Festnahme / Strafvollstreckung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ergab.
Pasewalk / Pomellen (ots) - Demnach hatte der 50jährige eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen zu verbüßen. Durch die sofortige Zahlung von 600,00 EUR sowie 81,00 EUR Verfahrenskosten konnte er der Freiheitsstrafe entgehen und gegen 12:25 Uhr seine Reise fortsetzen.
Bereits am 21.08.2026 wurde ein syrischer Staatsangehörige kontrolliert. Beim dem 33jährigen ergab die fahndungsmäßige Überprüfung eine Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Marburg, ebenfalls wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Auch er konnte die 30tägige Haftstrafe durch Zahlung von 1924,50 Euro, die Dritte bei der Polizei in Marburg einzahlten, umgehen.
Bereits am 21.08.2026 wurde ein syrischer Staatsangehörige kontrolliert. Beim dem 33jährigen ergab die fahndungsmäßige Überprüfung eine Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Marburg, ebenfalls wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Auch er konnte die 30tägige Haftstrafe durch Zahlung von 1924,50 Euro, die Dritte bei der Polizei in Marburg einzahlten, umgehen.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern