Sonntag- drei Haftbefehle in Pomellen vollstreckt
Gestern wurden in Pomellen drei offene Haftbefehle vollstreckt.
Pomellen (ots) - Gegen 08:50 Uhr wurde ein 35- jähriger Pole als Mitreisender in einem Kleinbus im Rahmen der Einreisekontrolle am Grenzübergang Pomellen / BAB 11 festgestellt und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Trier zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Diebstahl. Der Mann zahlte die Geldstrafe in Höhe von 720,00 EUR, eine Restgeldstrafe in Höhe von 30,00 EUR sowie 81,00 EUR Verfahrenskosten und konnte damit eine 12- tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Nur 10 Minuten später wurde ein 62- jähriger Pole als Mitreisender in einem Kleinbus am Grenzübergang Pomellen / BAB 11 festgestellt und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Osnabrück zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Mann konnte die festgelegte Geldstrafe in Höhe von 600,00 EUR sowie 84,50 EUR Verfahrenskosten nicht zahlen. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert. Dort sitzt er jetzt eine 10- tägige Ersatzhaft ab.
Am späten Nachmittag wurde ein 25- jähriger Pole als Mitfahrer in einem Transporter an gleicher Stelle festgestellt und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab drei Ausschreibungen:
1. durch die Staatsanwaltschaft Eberswalde zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Hier betrug die Geldstrafe 1500,00 EUR. Zusätzlich waren noch 91,50 EUR Verfahrenskosten zu zahlen. Bei Nichtzahlung hätten 15 Tage Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden müssen.
2. zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort mit Eröffnung eines Tatvorwurf und einer Beschuldigtenvernehmung. Der Tatvorwurf wurde eröffnet, zur Sache selbst wollte sich der Mann nicht äußern.
3. Fahndungsnotierung im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stade zur DNA-Entnahme wegen Sachbeschädigung. Eine DNA-Entnahme vor Ort war nicht möglich.
Nach Zahlung der Geldstrafe und der Kosten von insgesamt 1591,50 EUR konnte der Pole seine Reise fortsetzen.
Nur 10 Minuten später wurde ein 62- jähriger Pole als Mitreisender in einem Kleinbus am Grenzübergang Pomellen / BAB 11 festgestellt und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Osnabrück zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Mann konnte die festgelegte Geldstrafe in Höhe von 600,00 EUR sowie 84,50 EUR Verfahrenskosten nicht zahlen. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert. Dort sitzt er jetzt eine 10- tägige Ersatzhaft ab.
Am späten Nachmittag wurde ein 25- jähriger Pole als Mitfahrer in einem Transporter an gleicher Stelle festgestellt und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab drei Ausschreibungen:
1. durch die Staatsanwaltschaft Eberswalde zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Hier betrug die Geldstrafe 1500,00 EUR. Zusätzlich waren noch 91,50 EUR Verfahrenskosten zu zahlen. Bei Nichtzahlung hätten 15 Tage Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden müssen.
2. zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort mit Eröffnung eines Tatvorwurf und einer Beschuldigtenvernehmung. Der Tatvorwurf wurde eröffnet, zur Sache selbst wollte sich der Mann nicht äußern.
3. Fahndungsnotierung im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stade zur DNA-Entnahme wegen Sachbeschädigung. Eine DNA-Entnahme vor Ort war nicht möglich.
Nach Zahlung der Geldstrafe und der Kosten von insgesamt 1591,50 EUR konnte der Pole seine Reise fortsetzen.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern