Mann mit vier Haftbefehlen
Gestern Nachmittag wurde ein 29- jähriger polnischer Staatsangehöriger in Pomellen als Beifahrer in einem Pkw mit polnischer Zulassung angehalten und kontrolliert.
Pasewalk (ots) - Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab vier Ausschreibungen zur Festnahme / Strafvollstreckung:
Die 1. Ausschreibung erfolgte durch die Staatsanwaltschaft Ellwangen wegen tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Laut Vollstreckungshaftbefehl hat der Mann noch eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten und Freiheitsstrafe von
zwei Monaten zu verbüßen. Anzurechnen waren 2 Wochen wegen erfüllter Bewährungsauflagen.
Die 2. Ausschreibung erfolgte durch die Staatsanwaltschaft Ellwangen wegen Trunkenheit im Verkehr. Hier sah der Vollstreckungshaftbefehl noch eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten vor.
Die 3. Ausschreibung hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg wegen Diebstahls veranlasst. Hier waren eine Geldstrafe in Höhe von 800,00 Euro sowie 1243,95 Euro Verfahrenskosten festgelegt oder 80 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken.
Die 4. Ausschreibung erfolgte ebenfalls durch die Staatsanwaltschaft Hamburg,
auch wegen Diebstahl. In dem Fall betrug die Geldstrafe 800,00 Euro. Zusätzlich
waren noch 1033,17 Euro Verfahrenskosten zu zahlen. Die festgelegte Ersatzfreiheitsstrafe betrug 80 Tage.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert.
Die 1. Ausschreibung erfolgte durch die Staatsanwaltschaft Ellwangen wegen tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Laut Vollstreckungshaftbefehl hat der Mann noch eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten und Freiheitsstrafe von
zwei Monaten zu verbüßen. Anzurechnen waren 2 Wochen wegen erfüllter Bewährungsauflagen.
Die 2. Ausschreibung erfolgte durch die Staatsanwaltschaft Ellwangen wegen Trunkenheit im Verkehr. Hier sah der Vollstreckungshaftbefehl noch eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten vor.
Die 3. Ausschreibung hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg wegen Diebstahls veranlasst. Hier waren eine Geldstrafe in Höhe von 800,00 Euro sowie 1243,95 Euro Verfahrenskosten festgelegt oder 80 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken.
Die 4. Ausschreibung erfolgte ebenfalls durch die Staatsanwaltschaft Hamburg,
auch wegen Diebstahl. In dem Fall betrug die Geldstrafe 800,00 Euro. Zusätzlich
waren noch 1033,17 Euro Verfahrenskosten zu zahlen. Die festgelegte Ersatzfreiheitsstrafe betrug 80 Tage.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern